FAQ – Fokus Netzwerke & Fokus Portale
Antworten auf Ihre Fragen zu den Ausschreibungen
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Ergänzungen sind kursiv gesetzt. Kürzliche Änderungen:
- 16.02.2023
Themen
- Mittelverwendung
- Dokumentation und Nachweise
- Fördervertrag
- Antragsberechtigung
- Antragstellung
- Finanzierungsplan
- Weiteres Verfahren
Mittelverwendung
Ab wann können Fördermittel verausgabt werden?
Fördermittel können ab dem 01. April 2023 verausgabt werden, sofern der Fördervertrag geschlossen ist. Vorbereitende Schritte wie der Beginn von Vergabeverfahren oder die Ausschreibung von Stellen sind möglich, solange keine Verträge geschlossen werden.
Mittelanforderung
Wie kann ein Projekt Fördermittel anfordern?
Für Mittelanforderungen reichen Sie bitte folgendes Formular per Mail an diese Adresse ein fokus@stiftung-hochschullehre.de.
Ein unterschriebener Scan ist ausreichend.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Fördermittel grundsätzlich längstens für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zur Verfügung stellen können. Sie sollten jeweils die für ein Quartal (voraussichtlich) benötigten Mittel anfordern. Evtl. nicht angeforderte Mittel stehen Ihnen dann weiterhin zu den folgenden Mittelanforderungen zur Verfügung. Der Anspruch auf das Budget verfällt bei Mitteln, die nicht bis zum 31.12. eines Kalenderjahres angefordert wurden.
Wann sind Fördermittel anzufordern?
Fördermittel sind im Voraus anzufordern. Die Mittelanforderung erfolgt alle drei Monate:
2023 | 2024 + 2025 + 2026 | Fördermittelzeitraum (Verausgabung der Mittel) |
01.02. (aufgrund des Jahreswechsels) | Januar – März | |
01.04. | 01.04. | April – Juni |
01.07. | 01.07. | Juli – September |
01.10. | 01.10. | Oktober – Dezember |
01.12. | 01.12. | Januar, Februar, März des Folgejahres zur Verausgabung von möglichen Restmitteln |
Wie lange dauert es von der Mittelanforderung bis zur Auszahlung von Fördermitteln?
Ist die Mittelanforderung korrekt und vollständig eingegangen, so erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Anforderung.
Welche Anpassungen sind – ausgehend vom Finanzierungsplan – während der Projektlaufzeit möglich?
Der geprüfte Finanzierungsplan wird Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich.
Veränderungen von einzelnen Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu 20 Prozent der Gesamtjahressumme überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Finanzpositionen ausgeglichen werden kann (Umdisposition). Diese Anpassungen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig. Beträgt die beantragte Gesamtjahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden.
Sollte es notwendig sein, eine Finanzposition im Finanzierungsplan um mehr als 20 Prozent zu überschreiten, ist dies mit einer Pflichtmitteilung (siehe Punkt Pflichtmitteilung) bei der Stiftung zu beantragen und zu begründen. Überschreitungen von mehr als 20 Prozent im Finanzierungsplan, denen nicht zugestimmt wurde, stellen zweckwidrige Verwendungen dar.
Pflichtmitteilung
Gemäß § 6 des Fördervertrags und der Vorgaben der Förderbedingungen sind Sie dazu verpflichtet uns Änderungen im Projekt unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt über unser Formular „Pflichtmitteilung“. Das Formular wird per E-Mail bei uns angefordert.
Rückzahlung von Mitteln
Sobald erkennbar ist, dass die angeforderten Fördermittel (Personal-, Sach- und Investitionsmittel) nicht innerhalb der Frist von höchstens drei Monaten verwendet werden, sind sie unverzüglich und unaufgefordert an die Stiftung zurückzuzahlen, es sei denn, die Stiftung und der Fördermittelempfänger einigen sich auf den Verbleib dieser Mittel bei dem Fördermittelempfänger.
Rückzahlungen können aus den folgenden Gründen notwendig werden:
- Der Kassenbestand konnte nicht alsbald verwendet werden und mit der Stiftung keine Einigung über den Verbleib der Fördermittel zur zeitnahen Verausgabung getroffen werden.
- Der Kassenbestand wird nicht benötigt (z.B. durch verminderte Ausgaben).
Es wurden Drittmittel oder Eigenmittel eingesetzt.
Wie kann der Verbleib von angeforderten, aber nicht verwendeten Mitteln beantragt werden?
Haben Sie die angeforderten Mittel aus der letzten Mittelanforderung nicht vollständig verwendet, können Sie den Verbleib im Projekt beantragen. In diesem Fall ist kurz zu begründen, warum die Mittel nicht alsbaldig verausgabt werden konnten. Anschließend tragen Sie ein, wie Sie die verbliebenen Mittel einsetzen werden (siehe Formular Mittelanforderung).
Bitte beachten Sie, dass der Verbleib der Mittel aufgrund des Grundsatzes der Jährlichkeit nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich ist. Mittel, die am 1. Dezember abgerufen wurden und nicht bis zum 30. März des Folgejahres verausgabt wurden, müssen unverzüglich und ohne Aufforderung an die Stiftung als Rückzahlung mitgeteilt werden.
Wie können abgeforderte Fördermittel an die Stiftung zurückgezahlt werden?
Sobald Sie wissen, dass Sie die angeforderten Mittel nicht innerhalb der Frist von höchstens drei Monaten verwenden können (und auch keinen Verbleib der Mittel mit der nächsten Mittelanforderung beantragt wird) muss die Stiftung unverzüglich informiert werden. Dies erfolgt formlos per E-Mail mit Angaben der Projektnummer und der Summe der jeweiligen Finanzposition der verbliebenden Mittel.
Die Stiftung wird anhand Ihrer Angaben eine Rückzahlungsaufforderung erstellen. Sie können diesen Buchungsbeleg dann für die Rückzahlung an Ihre Buchhaltung weitergeben.
Die Rückzahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rückzahlungsaufforderung bei uns eingegangen sein. Ab dem 31. Tag werden Verzugszinsen fällig.
Dokumentation und Nachweise
Wie sind Anpassungen zu dokumentieren?
Alle Abweichungen vom vereinbarten Finanzierungsplan sind – unabhängig von der Höhe – auf Ebene der Ausgabenposten zu dokumentieren und in Hinblick auf die Erreichung der Projektziele und der Wirtschaftlichkeit begründungspflichtig. Die Begründungen je Ausgabenposten werden in den Zwischennachweisen und dem Abschlussnachweis von der Stiftung eingefordert. Die Verantwortung für die ausreichende Dokumentation von Abweichungen vom Finanzierungsplan liegt bei den Fördermittelempfängern.
Sind die Fördermittel an Kalenderjahre gebunden?
Ja, die Summe der Fördermittel, die nach dem Finanzierungsplan auf ein Kalenderjahr entfällt, ist in dem betreffenden Jahr anzufordern. Fördermittel können nur innerhalb der für ein Kalenderjahr berechneten Fördersumme zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.
Zwischennachweis
Sofern das Projekt im vorangegangenen Kalenderjahr nicht abgeschlossen ist, hat der Fördermittelempfänger einen Zwischennachweis zu erbringen. Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Diese sind bis zum 30. April eines jeden Projektjahres für das abgeschlossene Kalenderjahr einzureichen. Ausgenommen sind davon Projekte, bei denen die Zwischennachweise für das vorangegangene Jahr in den Abschlussnachweis des gesamten Projekts integriert werden können.
Abschlussnachweis
Der Abschlussnachweis ist der Stiftung unaufgefordert spätestens sechs Monate nach Ablauf des im Fördervertrag festgelegten Förderzeitraums einzureichen. Der Abschlussnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die nähere Struktur des Abschlussnachweises wird den Fördermittelempfängern durch eine rechtzeitig veröffentlichte Vorlage der Stiftung vorgegeben. Der Abschlussnachweis ist digital einzureichen.
Einreichungsfristen
Projektlaufzeit | Projektende | Zwischennachweis 2024 | Zwischennachweis 2025 | Zwischennachweis 2026 | Abschlussnachweis |
12 Monate | 31.03.2024 | Zahlenmäßiger Zwischennachweis 30.04.2024 | 30.09.24 | ||
24 Monate | 31.03.2025 | 30.04.2024 | Zahlenmäßiger Zwischennachweis 30.04.2025 | 30.09.25 | |
36 Monate | 31.03.2026 | 30.04.2024 | 30.04.2025 | Zahlenmäßiger Zwischennachweis 30.04.2026 | 30.09.26 |
Fördervertrag
Sind Projektstart und -ende festgelegt?
Ja, Projekte müssen zum 01. April 2023 beginnen und enden mit der Projektlaufzeit.
Voraussetzungen für den Fördervertrag
Um den Projektstart zum 01. April 2023 gewährleisten zu können, müssen alle Dokumente zur Antragsberechtigung und ein korrekter Finanzierungsplan vorliegen.
Erstellung des Fördervertrags
Nach der Entscheidung über die Förderung des Projekts wird ein Fördervertrag ausgestellt und von der Hochschulleitung bzw. der Geschäftsleitung des Netzwerks/Portals unterzeichnet. Die Fördermittel werden durch den Fördervertrag zugesprochen. Ein Zuwendungsbescheid ergeht nicht.
Kann der Fördervertrag verändert werden?
Nein. Der Fördervertrag ist von unserer Rechtsabteilung entworfen, vom BMBF geprüft und von unserem Aufsichtsgremium (Bund-Länder-Gremium) in dieser Fassung beschlossen worden. Er kann daher nicht geändert werden und wir bitten darum, den Fördervertrag in dieser Fassung zu zeichnen.
Wie und von wem wird der Fördervertrag unterzeichnet?
Unterzeichnung des Fördervertrags: Der Fördervertrag muss für Ihre Organisation rechtsverbindlich durch die Hochschulleitung bzw. die Geschäftsführung des Netzwerks/Portals. unterzeichnet werden.
Der Fördervertrag muss nach Bereitstellung durch die Stiftung binnen 1 Woche von der Hochschulleitung/Geschäftsführung unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung erfolgt digital durch einen Drittanbieter. Sie erhalten Informationen über alle notwendigen Schritte per E-Mail. Die Unterzeichnung des Vertrags auf Papier und die Zusendung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Antragsberechtigung
In der Satzung unseres gemeinnützigen Vereins ist nicht der Zweck „Wissenschaft und Forschung“ angegeben, sondern „Zweck des Vereins ist die Förderung der hochschulischen Bildung durch die Hochschuldidaktik (einschließlich verwandter Ausbildungsbereiche) in Theorie und Praxis“. Sind wir antragsberechtigt?
Ja, relevant ist der klare Bezug zum Bereich tertiären Bildung.
Wie kann ein von zwei oder mehr Hochschulen gemeinsam bespieltes oder betriebenes Portal Förderung im Rahmen der Portalausschreibung erhalten?
Ein Verbundprojekt oder ein gemeinsamer Antrag ist nicht möglich. Eine bestehende Zusammenarbeit kann fortgeführt werden. Die Fördermittel verbleiben allerdings uneingeschränkt bei dem geförderten Vertragspartner.
Dürfen die im Portal eingestellten Materialien nur von der antragstellenden Hochschule kommen?
Nein, die Einstellung von andernorts erstellten Materialien ist möglich und erwünscht.
Kann die Projektkoordination bei einem studentischen Projekt von Studierenden übernommen werden oder wird die Kontaktperson zur Koordination von der begleitenden Lehrperson/ festangestellten Hochschulangehörigen erwartet?
Die Beschäftigung an einer Hochschule ist Voraussetzung dafür als Projektkoordinator:in wirken zu können. Student:innen können also nur innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses als Projektkoordinator:in tätig sein. Im Verlauf des Projekts ist es möglich die Projektkoordination an eine neue Person, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Hochschule steht), zu übergeben.
Muss bei einem Direktantrag das Netzwerk eine eigenständige gemeinnützige Organisation sein oder kann das Netzwerk nur ein Teil einer solchen bilden? Reicht es, wenn das Netzwerk einen Antrag aus einer gemeinnützigen Organisation herausstellt?
Das Netzwerk muss Teil einer gemeinnützigen Organisation mit dem Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung sein. Sollte die Organisation, der das Netzwerk angehört diese Voraussetzungen erfüllen und darüber hinaus die Anforderungen an die Zusammensetzung der Netzwerke ebenfalls gegeben sein, so ist die Organisation antragsberechtigt.
Portale: Was ist unter Qualitätssicherungssystem zu verstehen und in welcher Form ist die Qualitätssicherung gewünscht?
Lehrende und andere Gestalter:innen von Hochschullehre benötigen eine Sicherheit, dass die Inhalte, die sie rezipieren, qualitätsgeprüft und inhaltlich korrekt sind. Das Format der Qualitätssicherung steht den Portalen frei. Portale sollen dahingehend gestärkt werden, ihre Qualitätssicherung ggf. zu verbessern und in jedem Fall für die Nutzer:innen sichtbar zu machen.
Mögliche Formate wären z.B. Begutachtung, Redaktion und Lektorat, Mentoring, zwei Autor:innen, aber auch Anleitungen zur Erstellung/ Checklisten usw.
Zielgruppe Lehramt: Ist ein Portal, dass sich vorrangig an Lehramtsstudierende – als künftige Lehrende – richtet förderfähig?
Diese Ausschreibung richtet sich an Personen, die aktuell in der oder für die Hochschullehre tätig sind. Lehramtstudierende gehören nicht dazu. Ein Portal, das Lehramtstudierende und Hochschullehrende adressiert müsste für eine Förderung deutlich machen, dass das angestrebte Projekt vorrangig die Zielgruppe der Hochschullehrenden adressiert.
Ist ein Portal, dessen Inhalte sich derzeit nur an Studierende richten, aber im Rahmen der Förderung um die Zielgruppe Lehrende erweitert werden soll, förderfähig?
Eine inhaltliche Erweiterung der etablierten Portale ist möglich. Vorhaben, die eine völlige Neuausrichtung eines Portals zum Ziel haben, müssen dies den Gutachter:innen schlüssig darlegen.
Ist eine bestimmte Lizenzform von Open Access notwendig oder reicht die freie Veröffentlichung über das eigene Portal/ die Webseite?
Ziel der Ausschreibung ist es, die Materialien vielen Personen zugänglich zu machen und auch ihre Nach- und Weiternutzung zu ermöglichen. Eine Veröffentlichung im eigenen Portal/Webseite ohne Lizenz, schränkt diese Möglichkeiten stark ein, da dann immer u.a. das strenge Urheberrecht greift. Die Stiftung empfiehlt daher, alle Materialien unter eine Lizenz (z.B. Creative Commons) zu stellen, sodass die Nutzer:innen Klarheit darüber besitzen, wie sie die Materialen verwenden können. Eine Voraussetzung, eine bestimmte Lizenz zu verwenden, besteht nicht. Es könnte aber bei der Begutachtung eine Rolle spielen. Wir empfehlen CC = 0, CC = BY, CC = BY NC.
Netzwerke: Sind Unterstützungsmaßnahmen für Studierwillige förderfähig?
Die Ausschreibung verfolgt unter Anderem das Ziel, bestehende Aktivitäten zu skalieren. Wenn die Förderung von Studierwilligen in der Vergangenheit Teil der Aktivitäten eines Netzwerks gewesen ist, so können Unterstützungsmaßnahmen für Studierwillige förderfähig sein, wenn sie mit den Allgemeinen Förderbedingungen der StIL kompatibel sind. Ein Antrag, der sich auf die genannten Maßnahmen begrenzt, würde für eine Förderung nicht in Frage kommen.
Antragstellung
In welcher Form wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag muss online über das entsprechende Webformular auf der Homepage der Stiftung eingereicht werden
Ist die Anzahl der Anträge pro Netzwerk/Portal begrenzt?
Ja, es kann pro Netzwerk/Portal nur ein Antrag eingereicht werden – entweder als Direktantrag oder als Hochschulantrag.
Ist die Anzahl der Anträge pro Hochschule begrenzt?
Nein, es können mehrere Anträge je Hochschule eingereicht werden, sofern sich diese auf unterschiedliche Netzwerke/Portale beziehen.
Können Netzwerke Anträge für die Netzwerkförderung und die Portalförderung einreichen?
Ja, wenn es sich um zwei inhaltlich unterschiedliche und formal eigenständige Anträge handelt. Für ein- und dasselbe Projekt kann nur eine Förderung beantragt werden.
Können Anträge für Verbundprojekte gestellt werden?
Nein, Verbundanträge sind für diese Ausschreibung nicht vorgesehen
Dem Netzwerk gehören ganze Hochschulen an, sind wir trotzdem antragsberechtigt?
Ja, wenn die Mitarbeit in den Aktivitäten des Netzwerks auf Freiwilligkeit und nicht auf dienstlicher Verpflichtung beruht.
Wer zählt als Mitglied eines Portals oder Netzwerks?
Alle Personen, die aktiv zu dem Portal oder Netzwerk beitragen, zählen als Mitglieder.
Können Fachgesellschaften Anträge stellen?
Ja, wenn sie den Lehrbezug des Projekts schlüssig darstellen können.
Richtet sich die Ausschreibung auch an Netzwerke/Portale außerhalb Deutschlands?
Nein. Die richtet sich ausschließlich an Netzwerke/Portale in Deutschland. Eine Beteiligung internationaler Hochschulangehöriger kann innerhalb des Projekts erfolgen.
Können Anträge auf Englisch eingereicht werden?
Anträge auf Englisch einzureichen, ist möglich.
Können Projekte mit einer anderen Laufzeit als 12, 24 oder 36 Monate beantragt werden?
Nein, es können keine Projekte mit anderen Laufzeiten als den genannten gefördert werden.
Kann der Projektstart vom 01.04.2023 abweichen?
Nein, für alle drei Laufzeiten (12, 24 und 36 Monate) ist der Projektstart am 01.04.2023 vorgesehen.
Bis wann und wie sind die Antragsunterlagen einzureichen?
Die Antragsunterlagen sind spätestens bis zum 20.11.2022 einzureichen.
Wann ist ein Antrag formal ungültig?
Der Antrag ist ungültig, wenn die unter „Antragsberechtigung“ angeführten Bedingungen nicht erfüllt und/oder das Webformular nicht vollständig ausgefüllt sind und/oder die unter „Antragsunterlagen“ aufgeführten Dokumente unvollständig, fehlerhaft ausgefüllt und/oder nicht korrekt unterzeichnet sind.
Netzwerk – Mindestanforderung 10 Personen: Wie viele Mitglieder müssen von der Hochschule kommen?
Das Netzwerk muss aus mindestens zehn Personen bestehen, wobei diese mehrheitlich Hochschulangehörige sein müssen. Andere Personen, wie außerhochschulische Akteure oder Studierende, können gezählt werden, wenn sie aktiv am Netzwerk teilnehmen; diese dürfen aber nicht die Anzahl der Hochschulangehörigen übersteigen. Personen aus dem Ausland zählen nicht in die Anzahl der Netzwerkmitglieder.
Was passiert, wenn sich im Projektverlauf die Anzahl der Netzwerkmitglieder verändert?
Nur im Fall der Unterschreitung der Mindestanzahl von 10 Netzwerkmitgliedern ist die Veränderung der Stiftung mitzuteilen.
Gibt es eine Nachweispflicht über die Mindestanforderung von 10 Personen?
Bei Antragsstellung erklärt die antragsstellende Person oder Organisation verbindlich, dass das Netzwerk aus mindestens zehn Personen besteht. Ein Nachweis ist zu dem Zeitpunkt der Antragstellung nicht erforderlich. Bei einer Förderzugsage muss eine Liste der Netzwerkmitglieder mit Angaben zur Hochschulzugehörigkeit dem Fördervertrag beigefügt werden. Eine Vorlage hierzu wird mit dem Fördervertrag zur Verfügung gestellt.
Gibt es eine Mindestanzahl zu beteiligender Organisationen?
Nein. Antragsberechtigt ist nur eine Organisation. Eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen ist ohne Vorgabe der Anzahl grundsätzlich möglich. Fördermittel können dabei allerdings nicht weitergeleitet werden.
Kann der Nachweis zur Gemeinnützigkeit nachgereicht werden?
Sollte die Gemeinnützigkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen sein, können Sie ein Dokument hochladen, das den Prozess belegt. Der Nachweis muss spätestens zum Vertragsschluss vorliegen, sonst verfällt die Förderzusage.
Kann der Nachweis der Tätigkeitsdokumentation nachgereicht werden?
Nein, der Nachweis von vorangegangen Tätigkeiten ist bereits bei Antragstellung zwingend erforderlich.
Ist die Vorgabe, dass das Portal seit mindestens drei Jahren bestehen muss, bindend?
Ja. Antragsberechtigte Portale müssen jedenfalls seit Beginn 2020 nachweislich aktiv sein.
Ist ein Netzwerk, das Teil einer großen, gemeinnützigen Trägerorganisation ist, antragsberechtigt?
Ja, relevant ist nicht, ob die Trägerorganisation mehrheitlich aus Hochschulangehörigen besteht, sondern das Netzwerk, das den Antrag stellt.
Hochschulantrag
Wer gehört zur Hochschulleitung bzw. wer kann die Bestätigung der Hochschulleitung unterschreiben?
Alle zeichnungsberechtigten Mitglieder der Hochschulleitung können die Bestätigung unterzeichnen. Die Unterschrift kann digital auf dem Dokument erfolgen, muss allerdings erkennbar von einer berechtigten Person der Hochschulleitung stammen. Ein Stempel mit beispielsweise „i.V. Präsident:in“ in Kombination mit einer Unterschrift von einer nicht der Hochschulleitung zugehörigen Person ist nicht ausreichend.
Das Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen über das Webformular kann durch die Projektkoordination erfolgen.
Wer erhält bei einem Hochschulantrag die Fördermittel?
Bei einem Hochschulantrag zahlt die Stiftung die Fördermittel an die Verwaltung der Hochschule aus. Die Projektkoordination kann somit über die Verwaltung der Hochschule über die ausgezahlten Mittel entsprechend des genehmigten Finanzierungsplans verfügen.
Was bedeutet die administrative Abwicklung eines Antrags für eine Hochschule?
Die Hochschule muss die administrative und finanzielle Abwicklung des Projekts (Vorbereitung, Mittelanforderung, Rechnungsabwicklung, Abschluss, etc.) gewährleisten. Für die Projektmitarbeiter:innen müssen Arbeitsplätze und Räume an der Hochschule zur Verfügung gestellt werden.
Direktantrag
Wer gehört zur Geschäftsleitung bzw. wer kann die Bestätigung der Geschäftsleitung unterschreiben?
Alle Mitglieder des Vorstands (z.B. Vorstand eines eingetragenen Vereins) oder der verantwortlichen Geschäftsleitung (z.B. Geschäftsführung einer gGmbH) können die Bestätigung unterzeichnen.
Die Unterschrift kann digital auf dem Dokument erfolgen, muss allerdings erkennbar von einer berechtigten Person des Vorstands bzw. der Geschäftsleitung stammen.
Wie kann ich die Gemeinnützigkeit bzw. die Steuerbegünstigung nachweisen?
Die Antragstellung durch gemeinnützige, steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts setzt voraus, dass die jeweilige Körperschaft ihre Steuerbegünstigung auf Basis von § 58a Abs. 2 AO nachweist durch Vorlage
- der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, deren Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
- des Freistellungsbescheids, dessen Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
- des Bescheids über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO Absatz 1, dessen Datum nicht länger als drei Jahre zurückliegt, wenn der empfangenden Körperschaft bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde.
Wie kann ich den Satzungszweck „Förderung von Wissenschaft und Forschung“ nachweisen?
Bitte laden Sie Ihre Satzung hoch.
Was bedeutet ordnungsgemäße Buchführung?
Für die Verwendung der Fördermittel sind die geltenden haushalts- und kassenrechtlichen, beziehungsweise zuwendungsrechtlichen Bestimmungen ebenso zu beachten wie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung. Die Finanzflüsse müssen für die Stiftung lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Digitale Verarbeitung wird vorausgesetzt.
Netzwerke oder Portale ohne ordnungsgemäße Buchführung könnten sich über eine Hochschule bewerben (Hochschulantrag).
Wer erhält bei einem Direktantrag die Fördermittel?
Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Geschäftskasse des Netzwerks/Portals aus. Das Netzwerk/Portal kann somit über die ausgezahlten Mittel entsprechend des genehmigten Antrags verfügen.
Kann eine Person nur die Koordination des Antrags übernehmen und nicht anschließend im Projekt mitarbeiten?
Ja, die Projektkoordination des Antrags kann auch von Personen übernommen werden, wenn diese selbst nicht am Projekt beteiligt sein werden oder nur eine beratende Funktion einnehmen.
Finanzierungsplan
Was ist ein Finanzierungsplan?
Für die Finanzplanung (Budgetplanung) des Projekts wird der Finanzierungsplan erstellt. Im Finanzierungsplan wird festgelegt, welche Beträge für welche Ausgabearten beantragt werden (gestaffelt in Personalkosten, Sachkosten und Investitionen). Die einzelnen Positionen im Finanzierungsplan sollten erkennbar dazu dienen, die im Antrag erläuterten Maßnahmen zu realisieren. Bei der Projektumsetzung und -förderung dient der Finanzierungsplan zur Projekt- und Budgetkontrolle.
Was ist bei der Einreichung des Finanzierungsplans zu beachten?
Für die Erstellung des Finanzierungsplans ist ausschließlich die von der Stiftung zur Verfügung gestellte Vorlage zu nutzen und korrekt auszufüllen. Geprüft werden nur Finanzierungspläne, die anhand der Vorlage der Stiftung erstellt wurden. Eine Änderung der im Finanzierungsplan hinterlegten Formeln ist nicht zulässig.
Im Finanzierungsplan sind nur Ausgabenposten aufzuführen, die nach den Förderbedingungen zu „Fokus Netzwerke“ und „Fokus Portale“ förderfähig sind und eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können. Die aufgeführten Positionen müssen zur Erreichung der Projektziele notwendig sein. Für alle Ausgaben gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
Da die Förderung durch die Stiftung nach dem Jährlichkeitsprinzip erfolgt, muss auch der Finanzierungsplan nach Kalenderjahren eingeteilt werden. Die Summe der Fördermittel, die laut Finanzierungsplan auf ein Kalenderjahr entfällt, ist in dem betreffenden Jahr zu verausgaben. Ein Mittelübertrag in das Folgejahr ist nicht möglich.
Was ist beim Ausfüllen der Finanzpositionen (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) zu beachten?
Der Finanzierungsplan gliedert sich in drei Finanzpositionen: Personalmittel, Sachmittel und Investitionen. Innerhalb der Finanzpositionen sind einzelne Positionen präzise, nachvollziehbar und überschneidungsfrei aufzuführen. Pro Ausgabenposten ist eine neue Zeile in der Vorlage zu verwenden. Wird ein Ausgabenposten mehrfach beantragt, kann dies in einer Zeile zusammengefasst werden.
Wird ein Ausgabenposten in mehrfacher Ausfertigung (z.B. Laptops) beantragt, kann dies in einer Zeile zusammengefasst werden. Wenn zu beschaffende Gegenstände ihren Wert nur als Einheit entfalten und unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden, können diese im Finanzierungsplan als Paket beantragt werden.
Die beantragte Summe, die aus der Vorlage zum Finanzierungsplan hervorgeht, muss identisch sein mit der Summe, die im Webformular angegeben wird. Sollten sich beide angegebenen Summern unterscheiden, gilt die Summe und das Budget aus dem Finanzierungsplan.
Sind Kosten förderfähig, die nach dem Projektende anfallen?
Gefördert werden nur projektbezogene Aufwendungen, die innerhalb der Projektlaufzeit anfallen. Folgekosten nach Projektablauf werden nicht übernommen, sondern müssen durch Eigenmittel der Hochschule/des Netzwerks getragen werden.
Werden Verträge über die Projektlaufzeit hinausgehend geschlossen, muss die geförderte Organisation nach Projektende die Kosten für die Restlaufzeit der geschlossenen Verträge übernehmen. Die Übernahme von laufenden Kosten nach Projektende ist bereits bei Vertragsschluss / zum Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit der Stiftung gegenüber zu bestätigen.
Können Fördermittel weitergegeben oder weitergeleitet werden?
Nein, die Weitergabe und Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte ist nicht zulässig. Die finanzielle Abwicklung der Förderung liegt ausschließlich bei der koordinierenden Hochschule. Es können somit auch keine Gelder für Personal an netzwerkbeteiligte Hochschulen gezahlt werden. Veranstaltungen oder Netzwerktreffen können an einer beteiligten Hochschule angeordnet werden, wenn die finanzielle Abwicklung über die koordinierende Hochschule läuft. Bei einer Zusammenarbeit mit Dienstleistern o.ä., die nicht Teil des Projekts sind, ist es möglich, projektbezogene Ausgaben zu erstatten (z.B. Reisekosten).
Was ist bei Vergaben zu beachten?
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen des Vergaberechts zu beachten. Die Stiftung kann weder vergaberechtliche Prüfungen noch Beratungen anbieten. Die Verantwortung für die Einhaltung des Vergaberechts und der Durchführung korrekter Vergabeverfahren liegt bei den Hochschulen/den Netzwerken/Portalen. Grundsätzlich sind sämtliche Vergaben ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Stiftung (und ggf. ihre Aufsichtsberechtigten) können die Dokumentationen zur Vergabe jederzeit zur Einsicht anfordern.
Können bestehende Rahmenverträge der Hochschulen im Projekt genutzt werden?
Kommen für die Beschaffung von Hilfsmitteln und Gegenständen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht (Kauf, Miete, Leasing, Mietkauf, o.ä.), ist vor der Beschaffung zu prüfen, welche Form der Beschaffung die wirtschaftlichste ist. Bestehende Rahmenverträge der Hochschule können für das Projekt grundsätzlich genutzt werden, allerdings ist zu dokumentieren, dass deren Nutzung wirtschaftlicher als die singuläre Beschaffung ist.
Können Eigenmittel ins Projekt eingebracht werden?
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sind eigene Mittel und Ausstattungen grundsätzlich vorranging einzusetzen. Soweit das Projekt vorhandene Eigenmittel nutzt, sind sie bereits im Antrag auszuweisen. Die Stiftung hat andernfalls davon auszugehen, dass die für das Projekt notwendigen Mittel nicht vorhanden sind und schließt daraus die Förderfähigkeit zur Vollfinanzierung.
Wie sind Eigenmittel im Antrag anzugeben?
Falls Sie Eigenmittel einbringen wollen, gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:
Tragen Sie die Eigenmittel im ersten Blatt des Finanzierungsplans (Excel) ein und teilen Sie die Summe auf die Jahre auf. Weisen Sie zusätzlich im Antrag in den Maßnahmenbeschreibungen auf die eingebrachten Eigenmittel hin.
Was heißt Ausschluss von Doppelfinanzierung?
Für ein und dieselbe Maßnahme kann einem bestimmten Empfänger nur eine
Finanzhilfe gewährt werden. Ein und dieselbe Ausgabe darf nicht mehrmals finanziert werden.
Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Die Stiftung fördert keine Projektpauschale bzw. Overhead-Kosten und keine Grundausstattung. Kosten außerhalb des Zuwendungszwecks (der Projektziele) können nicht übernommen werden. Grundsätzlich nicht förderfähig sind:
- Baumaßnahmen,
- Innerdeutsche Flugreisen,
- Geschenke, Präsente, Prämien, Gutscheine,
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie
- Kautionen oder Provisionen.
- Maßnahmen, die auf Forschung ausgerichtet sind. Forschungsprojekte können nicht gefördert werden.
- Maßnahmen, die aufgrund ihrer ungenügenden Interoperabilität (z.B. technische Insellösungen) nicht übertragbar sind.
- Gilt nur für Portale: Maßnahmen zur Erstellung von fachspezifischen oder studiengangspezifischen Open Educational Resources (z.B. fachspezifische Lehr-Lern- und Prüfungsmaterialien).
Kann die koordinierende Hochschule Netzwerkmitglieder (die Angestellte anderer Hochschulen sind) für Leistungen bezahlen?
Leistungen der netzwerkbeteiligten Hochschulen können beispielsweise mittels Auftragsvergaben abgerechnet werden. Leistungen von Personen, die im Netzwerk aktiv sind, können unabhängig davon, ob sie an einer anderen Hochschule angestellt sind oder nicht, über Honorarverträge (soweit freiberuflich und steuerlich möglich) abgerechnet werden. Beides erfolgt über Sachmittel.
Bitte beachten Sie, dass dabei die vergaberechtlichen Regelungen einzuhalten sind. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte die zuständige Abteilung Ihrer Hochschule.
Kann die finanzielle Abwicklung über einen anderen Verein als den Antragstellenden laufen?
Nein, der Fördervertrag wird mit der antragstellenden Einrichtung (Fördermittelempfänger) abgeschlossen. Der Fördermittelempfänger muss die administrative und finanzielle Abwicklung des Projekts (Mittelanforderung, Rechnungsabwicklung, Abschluss, etc.) gewährleisten.
Wie soll die Finanzierung bei einer Laufzeit von 36 Monaten im Jahr 2026 kalkuliert werden?
Bei einer Projektlaufzeit von 36 Montane können max. 750.000 € für das Projekt beantragt werden. Diese sind nachvollziehbar auf die Kalenderjahre zu verteilen, wobei zu beachten ist, dass die Summe pro Kalenderjahr max. 250.000 € betragen darf.
Können Reisekosten von Netzwerkmitgliedern anderer Hochschulen übernommen werden?
Angemessene und notwendige Reisekosten dürfen für Personen beantragt werden, die für das Projekt angestellt sind, oder zum inhaltlichen Gelingen des Projektvorhabens beitragen (bspw. Kooperationspartner). Für Reisen sind im Finanzierungsplan die beabsichtigte Anzahl und die voraussichtlichen Ausgaben pro Reise anzugeben.
Verwaltungskostenobergrenze bei gemeinnützigen Vereinen: Gelten Personalmittel die aus Fördergeldern finanziert werden als Verwaltungskosten?
Es ist durch die Organisation zu prüfen, was Teil der Verwaltungskosten ist.
Finanzposition „Personalmittel“
Was ist in Bezug auf die Finanzposition „Personalmittel“ zu beachten?
Die Entscheidung über die Einstellung von Personen liegt generell bei der antragstellenden Hochschule bzw. dem antragstellenden Netzwerk/Portal. Personalmittel sind nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse förderfähig. Personalkosten werden in Höhe der tatsächlichen Arbeitgeberbruttokosten auf Grundlage des jeweils gültigen Tarifvertrags (bei Direktanträgen angelehnt an TVÖD) übernommen.
Im Finanzierungsplan kann die jeweilige Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe eingetragen werden, wenn bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung feststeht, welche Person Stellen im Projekt erhalten soll („bekanntes Personal“). Sie können die entsprechende Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe im Drop-Down-Menü auswählen. Für unbekanntes Personal wird pauschal die Erfahrungsstufe 4 angesetzt. Werden im Finanzierungsplan pauschale Angaben für unbekanntes Personal gemacht, so erhöht sich die Fördersumme nicht, wenn die eingestellten Mitarbeiter:innen in einer höheren Entgeltgruppe oder Erfahrungsstufe eingestellt werden. Gastprofessuren sind nach den landesspezifischen W-Besoldungen zu vergüten. Zusätzliche Honorare für beschäftige Mitarbeiter:innen können nicht gefördert werden.
Für Personal, welches nach Entgeltgruppe E13 oder höher vergütet wird, ist im Finanzierungsplan eine Aufgabenbeschreibung vorzunehmen. Die Aufgabenbeschreibung muss mehrere Stichpunkte zu den Tätigkeiten des/der Mitarbeiter:in im Projekt enthalten. Eine Stellenbezeichnung (z.B. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in) ist nicht ausreichend. Aus dem Arbeitsvertrag muss der Projektbezug eindeutig hervorgehen.
Eine Änderung der im Finanzierungsplan hinterlegten Formeln ist nicht zulässig.
Direktantrag
Die Gehälter für Personalmittel sind entsprechend der Entgeltgruppen des TVöD einzuordnen. Bitte wählen Sie eine entsprechende Entgeltgruppe aus, die dem von Ihnen beantragen Arbeitgeberbruttokosten entspricht.
Wie sind studentische Mitarbeiter:innen aufzuführen?
Studentische Mitarbeiter:innen sind als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter dem „Tarifpersonal“ in der Finanzposition „Personalmittel“ aufzuführen und in eine Entgeltgruppe entsprechend dem Tarifvertrag einzugruppieren. Ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung studentischer Mitarbeiter:innen an Ihrer Hochschule bzw Ihres Netzwerks nicht umsetzbar, können diese bei angemessener Vergütung unter der Finanzposition „Sachmittel“ aufgeführt werden.
Wie sind Honorarausgaben (für beispielsweise Lehrbeauftrage) im Finanzierungsplan aufzuführen?
Notwendige Honorare für beispielsweise Lehrbeauftragte, Referent:innen oder IT- Entwicklung sind unter Sachmittel aufzuführen.
Die Angemessenheit der Honorarhöhe ist dabei sicherzustellen.
Können an der Hochschule (dauerhaft) beschäftigte Personen im Projekt mitarbeiten?
Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, so finanziert die Stiftung die Aufwendungen für Ersatzpersonal, d.h. für das Personal, das für die Projektlaufzeit die Aufgaben der grundfinanzierten Person übernimmt. Soweit dauerhaft beschäftigtes Personal in dem Projekt eingesetzt wird, muss die (Plan-)Stelleninhaberin / der (Plan-)Stelleninhaber im ausgewiesenen Stellenanteil mit der neuen Aufgabe betraut werden. Soweit der Arbeitsvertrag nicht auf die Projektlaufzeit befristet ist, ist eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag über die Einsetzung im Projekt vorzulegen (sog. Projekteinsatzverfügung) oder die Anschlussfinanzierung zu bestätigen.
Wird eine Stelle sowohl über Projektmittel als auch Grundmittel finanziert, sind die Stellenanteile getrennt zu bewirtschaften. Die jeweiligen Stellenanteile sind in der Arbeitsplatzbeschreibung klar voneinander abzugrenzen. Der Stellenanteil, der durch Fördermittel vergütet wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.
Sind Personalkosten für die Finanzsachbearbeitung/Controlling förderfähig?
Ja. Bitte beachten Sie hierzu auch die Frage zu Ersatzpersonal bzw. dauerhaft beschäftigten Personen.
Wo und wie kann vermerkt werden, dass Ersatzpersonal eingestellt werden soll?
Bitte geben Sie die Beschreibung im Finanzierungsplan unter „Personalmittel“ an: In Spalte B tragen Sie die Entgeltgruppe für das Ersatzpersonal ein. In Spalte C „Aufgabenbeschreibung“ sollte vermerkt werden, dass es sich um Ersatzpersonal handelt. Die Aufgabenbeschreibung sollte jedoch der Aufgabe im Projekt entsprechen.
Direktantrag: Können Personalkostensätze oberhalb der TVÖD-Vergütungsgruppen gefördert werden?
Nein, gefördert wird eine Vergütung nach TVÖD oder TVÖD-entsprechend. Bitte wählen Sie eine Entgeltgruppe aus, die den Personalkosten entspricht.
Finanzposition „Sachmittel“
Was ist in Bezug auf die Finanzposition „Sachmittel“ zu beachten?
Grundsätzlich ist für die Durchführung des geförderten Projekts die Grundausstattung der Hochschule/des Netzwerks /des Portals zu nutzen (z.B. Räumlichkeiten und Rechenzentren). Sollte eine Nutzung der vorhandenen Ausstattung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein, ist dies zu begründen. Die Begründung muss im Finanzierungsplan in der Beschreibung des Ausgabepostens mit aufgeführt werden (z.B. PC, Raumausstattung).
Mit Fördermitteln beschaffte Gegenstände sind zur Erreichung der Projektziele zu verwenden.
Als Sachmittel abrechenbar sind z.B.
- Verbrauchsmaterialien
- Gegenstände (z.B. Laptops, Büroausstattung, Kleingeräte) mit einem Nettowert von unter 800€ je Gegenstand/Gerät
- Reisekosten für Reisen im In- und Ausland (z.B. für Tagungen, Fortbildungen oder Projekttreffen)
- Teilnahmegebühren (z.B. für Tagungen oder Fortbildungen)
- Kosten für Veranstaltungen (z.B. Catering in angemessener Höhe oder Raummieten)
- Aufträge (z.B. für Lehrbeauftragte, externe Referent:innen oder IT-Entwicklung)
- IT-Lizenzen (z.B. für lehrrelevante Software oder Datenbanklizenzen innerhalb des Projekts)
- Raummiete für Geschäftsstelle
Die Anzahl der Ausgabeposten kann für jedes Kalenderjahr individuell im Finanzierungsplan angegeben werden. Sollten die Kosten eines Position zwischen den Jahren variieren, muss eine neue Zeile genutzt werden. Eine Änderung der im Finanzierungsplan hinterlegten Formeln ist nicht zulässig.
Verbrauchmaterialien und Gegenstände: Wenn Verbrauchsmaterial oder zu beschaffende Gegenstände unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden, können diese im Finanzierungsplan als Paket beantragt werden (z.B. Sammelbestellung von Reagenzgläsern, kompletter Bausatz mit Einzelteilen). Die einzelnen Ausgabenposten sind in der Beschreibung nachvollziehbar aufzuführen. Die Kosten müssen ausdifferenziert werden, oder das Paket mit einem Hinweis versehen werden, dass es sich bei jedem Einzelposten um einen Wert von unter 800€ handelt.
Wenn der Nettowert eines Gegenstandes den Wert von 800€ überschreitet, muss er den Investitionsmitteln zugeordnet werden. Der Gegenstand muss dann inventarisiert werden.
Reisekosten und Konferenzen: Bei Reisekosten muss die Anzahl der Personen/Konferenzen sowie die Kostenarten deutlich erkennbar sein (z.B. Übernachtung, Fahrtkosten, Teilnehmergebühr für 5 Teilnehmer). Nur die Bezeichnung „Reisekostenpauschale“ anzuwenden ist nicht zulässig.
Die Stiftung gibt keine Höchstsätze für einzelne Positionen vor. Für alle Ausgaben gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Sie müssen zur Erreichung der Projektziele notwendig sein.
Direktantrag
Sollte kein Arbeitsplatz oder Ausstattung vorhandenen sein, können Fördermittel für die Ausstattung und auch Raummiete beantragt werden. Mit Fördermitteln beschaffte Gegenstände sind zur Erreichung der Projektziele zu verwenden.
Kann eine Sachmittelpauschale beantragt werden?
Es ist möglich, eine Pauschale für Sachmittel von bis zu 5 Prozent der Personalmittel zu beantragen. Die Sachmittelpauschale wird automatisch in der Vorlage kalkuliert, wenn eine Summe bis zu 5 Prozent eingetragen wird.
Die Höhe der Sachkostenpauschale ist durch die Antragsteller:innen möglichst realistisch zu kalkulieren. Im Projektverlauf werden die tatsächlich entstandenen Kosten anhand der Nachweise abgerechnet, sofern die Ausgaben förderfähig sind.
Wird die Pauschale genutzt, dürfen keine einzelnen Positionen im Finanzierungsplan aufgeführt werden. Sämtliche Ausgaben müssen mit der Pauschale abgedeckt werden.
Wenn sowohl die Pauschale als auch einzelne Ausgabeposten beantragt werden, wird die Gesamtsumme um die Pauschale oder die einzelnen Ausgabeposten gekürzt. Die Kürzung wird mit der geringeren Summe vorgenommen.
Finanzposition „Investitionsmittel“
Was ist in Bezug auf die Finanzposition „Investitionsmittel“ zu beachten?
Übersteigt der Anschaffungswert eines Gegenstandes/Gerätes 800 € (ohne Umsatzsteuer) ist dieser Gegenstand der Finanzposition „Investitionsmittel“ zuzuordnen und zu inventarisieren.
Die Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, die mit den Listennummern und den Angaben in den Nachweisen übereinstimmen.
Wenn zu beschaffende Gegenstände unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden, können diese im Finanzierungsplan als Paket beantragt werden (mit einem Gesamtwert von über 800€). Es muss sich dabei um eine Einheit (eine Bestellung/Rechnung) handeln. Die einzelnen Ausgabenposten sind in der Beschreibung nachvollziehbar aufzuführen. Die Gegenstände sind für den Verwendungsnachweis einzeln zu inventarisieren.
Die Anzahl der Positionen kann für jedes Kalenderjahr individuell im Finanzierungsplan angegeben werden. Sollten die Kosten einer Position zwischen den Jahren variieren, muss eine neue Zeile genutzt werden. Eine Änderung der im Finanzierungsplan hinterlegten Formeln ist nicht zulässig.
Einzelgegenstände, die den Nettowert unter 800€ liegt, müssen den Sachmitteln zugeordnet werden.
Weiteres Verfahren
Wie ist der inhaltliche Projektantrag zu gestalten?
Es ist kein Dokument für den inhaltlichen Antrag hochzuladen.
Der inhaltliche Projektantrag ist direkt im jeweiligen Webformular
anhand der folgenden Dimensionen einzutragen:
- Bitte fassen Sie hier kurz das Projekt zusammen. Dieser Text wird bei Förderung veröffentlicht. (max. 1.200 Zeichen)
- Bitte beziehen Sie sich auf für Ihr Projekt relevante Ziele der Ausschreibung. Beschreiben Sie Maßnahmen, die in Ihrem Projekt ergriffen werden sollen, um dieses Ziel zu erreichen (max. 1.200 Zeichen)
Die Zeichenbegrenzungen sind inklusive Leerzeichen zu verstehen.
Reicht eine bestandene formale Prüfung zur Projektbewilligung aus?
Nein, die Projekte werden in einem wissenschaftsgeleiteten, qualitätsbasierten Verfahren ausgewählt. Zunächst werden die Projekte formal sowie hinsichtlich der eingereichten Finanzierungspläne durch die Geschäftsstelle der Stiftung geprüft. Anschließend werden die formal korrekten Anträge zur inhaltlichen Begutachtung an externe Expert:innen aus Hochschulen und Wissenschaft weitergeleitet. Auf Basis der wissenschaftsgeleiteten Kurzgutachten wird über eine Förderung entschieden.
Wann und wie werden die Projekte über die Förderung informiert?
Die Entscheidung über die Förderung wird im Frühjahr 2023 getroffen. Die Antragsteller:innen werden darüber per E-Mail informiert.
Wie geht es nach der Entscheidung über die Förderung des Projekts weiter?
Nach der Entscheidung über die Förderung des Projekts wird ein Fördervertrag ausgestellt und von der Hochschulleitung bzw. der Geschäftsleitung des Netzwerks/Portals unterzeichnet. Die Fördermittel werden durch den Fördervertrag zugesprochen. Ein Zuwendungsbescheid ergeht nicht.
Unterzeichnung des Fördervertrags: Der Fördervertrag muss für Ihre Organisation rechtsverbindlich (d. h. in der Regel durch die Hochschulleitung bzw. die Geschäftsleitung des Netzwerks/Portals) unterzeichnet werden. Die Stiftung stellt das entsprechend gesicherte Verfahren zur Verfügung. Über die weiteren Schritte werden Sie per E-Mail informiert, sobald der Vertrag zur Unterzeichnung bereit ist.
Mit dem unterzeichneten Fördervertrag können ab dem 1. April 2023 Fördermittel angefordert werden. Über das Verfahren wird rechtzeitig informiert.
Welche Schritte können vor dem Projektbeginn vorbereitet werden?
Sofern der Fördervertrag bereits geschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wurde, kann mit der Vorbereitung von Vergabeverfahren bereits vor dem festgelegten Projektbeginn (01.04.2023) begonnen werden. Personalstellen dürfen auf Kosten der Hochschule/des Netzwerks/des Portals bereits ausgeschrieben werden. Verträge dürfen erst zum Projektbeginn geschlossen werden. Hierzu ist formlos ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen.