Nachweise – Freiraum 2022
Informationen zur Einreichung der Nachweise
Der Abschlussnachweis
Der Abschlussnachweis besteht aus dem Sachbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis (fasst alle Förderjahre zusammen) sowie der Inventarliste.
Für alle Projekte gilt:
Der Sachbericht wird im StIL-Portal im Reiter „Abschlussnachweis“ eingegeben.
Für den zahlenmäßigen Nachweis nutzen Sie zwingend die aktualisierte Vorlage aus den Downloads zum Abschlussnachweis. Kopieren Sie die Daten aus dem Zwischennachweis 2022 in die Reiter 2022. Tragen Sie die Fördermittel 2023 in die Reiter für 2023 ein. Im Rahmen des zahlenmäßigen Nachweises ist im Portal der Reiter „Ausgaben und Umdispositionen“ zu aktualisieren. Die Excel wird im Portal im Reiter „Abschlussnachweis“ hochgeladen.
Sie müssen keine Belege einreichen. Diese fordern wir nur anlassbezogen im Falle einer vertieften Prüfung an. Senden Sie uns den Nachweis nicht per Post zu. Wir benötigen keine Unterschrift auf dem Abschlussnachweis.
In die Inventarliste sind alle Gegenstände aus der Finanzposition „Investition“ und ggf. „Sachmittel“ aufzunehmen, wenn der Wert > 800,- EUR.
Bei Fragen zum Thema Abschlussnachweis kontaktieren Sie uns gern über die Kommentarfunktion im Portal oder nutzen Sie unsere Telefonsprechstunde dienstags von 10.00 bis 11.30 Uhr unter +49 40 6059815 72.