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Förderung / Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine
Sonderförderung
Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine

Kontakt für Rückfragen:

fokus@stiftung-hochschullehre.de

+49 40 6059815 70

Mit der Sonderförderung „Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine“ schafft die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ein Angebot für deutsche Hochschulen, die im Bereich Studium und Lehre auf die Kriegsfolgen für Student:innen und Wissenschaftler:innen aus der Ukraine reagieren möchten.

Insbesondere Hochschulen, die bereits in Beziehungen mit ukrainischen Hochschulen stehen, wurden mit diesem Angebot adressiert. Die Stiftung stellt für die ausgewählten Projekte insgesamt knapp 2 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung. Eine Übersicht über die geförderten Projekte finden Sie hier.

Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.

 

Förderziel

Das Ziel dieser Sonderförderung ist zum einen, hochschulische Lehr-, Lern- und Unterstützungsangebote für Student:innen aus der Ukraine zu schaffen, die ihr Studium vorübergehend digital oder in Präsenz an einer Hochschule in Deutschland fortsetzen möchten. Zum anderen können ukrainische Wissenschaftler:innen und Hochschulangehörige in die zu fördernden Projekte eingebunden werden. Auch Vernetzungsaktivitäten von Student:innen und Wissenschaftler:innen werden gefördert, wenn eine Standortanbindung an eine deutsche Hochschule gegeben ist.

Antragsberechtigung

Formal antragsberechtigt waren die Hochschulleitungen aller staatlichen oder steuerbegünstigten privaten Hochschulen in Deutschland. Pro Hochschule konnte ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung konnte in der Praxis durch eine:n Projektkoordinator:in vorgenommen werden, die von der Hochschulleitung im Zuge der Antragstellung zu benennen war und an der antragstellenden Hochschule beschäftigt sein musste.

Verbundanträge mehrerer Hochschulen waren in dieser Ausschreibung nicht förderfähig. Zu beachten ist ferner, dass gemäß unserer Satzung ukrainische Hochschulen keine Fördermittelempfängerinnen sein können.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

Für diese Sonderförderung stellt die Stiftung kurzfristig bis zu 1 Million Euro im Jahr 2022 bereit; auch für 2023 werden Mittel reserviert. Die maximale Fördersumme je Hochschule liegt bei 300.000,- Euro pro Kalenderjahr. Förderverträge können mit flexiblen Förderlaufzeiten geschlossen werden, beginnend frühestens mit dem Datum der Förderverträge und endend spätestens am 31.12.2023.

Die Förderung umfasst die Vollfinanzierung des eingereichten Projekts. Förderfähig sind Personal- und Sachmittel sowie projektimmanente Investitionen, die zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind und nicht zur hochschulischen Grundausstattung zählen. Die Einzelheiten werden im Fördervertrag und in den Förderbedingungen für „Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine“ geregelt.

Antragstellung und Unterlagen

Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.

Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, haben Sie die Möglichkeit, vorab Kontakt zur Stiftung aufzunehmen, um offene Fragen zu klären (fokus@stiftung-hochschullehre.de).

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich den Weg über unser Web-Formular (unten auf dieser Seite). Folgende Informationen fragen wir dort ab:

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular:
  • Beschreibung des Vorhabens (anhand der vorgegebenen Fragen im Web-Formular)
  • Daten zur antragstellenden Hochschule und zur antragstellenden Person (Projektkoordinator:in)
  1. Upload folgender Dokumente, ausschließlich unter Verwendung der Vorlagen:
  • Finanzierungsplan (als Excel hochzuladen nach Vorlage, siehe für Beispiel unser Muster)
  • Bestätigung der Hochschulleitung (als PDF hochzuladen nach Vorlage; Unterschrift – ggf. digital – eines Mitglieds der Hochschulleitung zwingend erforderlich)
    • Benennung der für die Einreichung zuständigen Person (Projektkoordinator:in)
    • Übernahme der finanziellen Verwaltung der bewilligten Fördermittel
    • Ausschluss der Doppelfinanzierung
    • Für steuerbegünstigte private Hochschulen: Zusage der Zusendung des Nachweises über Steuerbegünstigung innerhalb von zehn Werktagen per E-Mail.

Verfahren und Förderkriterien

Die Anträge wurden nach Eingangsdatum bearbeitet; es gab keine Antragsfrist. Förderentscheidungen konnten nur im Rahmen des dafür zur Verfügung gestellten Förderbudgets getroffen werden. Wenn die für die Förderung bereitgestellten Mittel durch bereits vereinbarte Förderungen ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

Die Stiftung informiert auf ihrer Website über die bereits bewilligten bzw. geförderten Projekte.

So lange das verfügbare Förderbudget noch nicht ausgeschöpft ist, werden eingegangene Anträge in der Geschäftsstelle der Stiftung im Hinblick auf formale Kriterien geprüft und, im Falle einer erfolgreichen formalen Prüfung, anschließend an externe Wissenschaftler:innen zur inhaltlichen Begutachtung weitergeleitet. Auf Basis der wissenschaftsgeleiteten Kurzgutachten wird über eine Förderung entschieden.

Bei einem positiven Förderentscheid schließt die Stiftung einen Fördervertrag mit der antragstellenden Hochschule.

Im Rahmen der inhaltlichen Begutachtung wurden die Anträge im Hinblick auf folgende Kriterien bewertet:

  • Plausibilität und Schlüssigkeit des Konzepts (inkl. der Kalkulation personeller und materieller Ressourcen) sowie Passung zur Ausschreibung
  • Qualität und Nachhaltigkeit der geplanten Zusammenarbeit mit ukrainischen Kolleg:innen (insbesondere mit Blick auf die Generation junger Wissenschaftler:innen und Hochschulmanager:innen)
  • Angaben zum Zugang zu den geplanten Maßnahmen (z.B. Open Access, Präsenzangebot, digitaler Zugang ggf. mit Zugangsbeschränkungen)
  • Möglichkeiten digitaler Teilhabe bzw. Mitarbeit für Ukrainer:innen, die sich in der Ukraine aufhalten
  • Angaben zur erwarteten Reichweite (z.B. Größe des Teilnehmer:innenkreises, Kapazitäten für Beratungen)

Darüber hinaus setzen wir die Bereitschaft der Geförderten voraus, sich an der Koordination deutschlandweiter Aktivitäten zur Unterstützung der genannten Zielgruppen zu beteiligen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Akteur:innen auszuloten und Transparenz über die geförderten Maßnahmen herzustellen.

Rechtsgrundlagen und sonstige Förderbedingungen

Die Stiftung gewährt gemäß ihrer Satzung (§ 3 Stiftungszweck) eine Projektförderung aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung einer Projektförderung besteht nicht.

Es gelten die Förderbedingungen mit dem Fördervertrag für die Ausschreibung „Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine“ auf Grundlage der zuwendungsrechtlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes.

Alle Infos im Überblick

Ausschreibung: Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine

Antragstellung bis: Aktuell können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Beginn der Förderung: flexibel
Förderdauer: maximal bis zum 31.12.2023

Ausschreibung (PDF)
Förderbedingungen (PDF)
Finanzierungsplan Vorlage (XLSX)
Finanzierungsplan Muster (PDF)
Bestätigung der Hochschulleitung (PDF)
FAQ
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