Freiraum 2023
Interessenbekundungsverfahren
Für die Ausschreibung „Freiraum 2023” ist dem inhaltlichen Auswahlprozess ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Interessenbekundungen konnten vom 01. bis 15. Februar 2023 eingereicht werden.
Dabei galten die folgenden Bedingungen:
- Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden.
- Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden.
- Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost. Insgesamt werden 500 Lose gezogen.
- Anträge können nur von Personen eingereicht werden, die nach der Auslosung zur Einreichung aufgefordert werden. Der Antrag muss von derselben Person eingereicht werden wie die Interessenbekundung.
- Der Antrag muss inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauen: Die Gutachter:innen überprüfen, ob Antrag und Interessenbekundung miteinander in Verbindung stehen.
- Interessent:innen, die mit Personen an anderen Hochschulen kooperieren wollen, reichen eine gemeinsame Interessenbekundung ein. Wird die gemeinsame Interessenbekundung ausgelost, erhalten alle Kooperationspartner:innen die Aufforderung, einen Antrag einzureichen. Die Anträge werden von den Kooperationspartner:innen separat eingereicht.
- Personen, die als Kooperationspartner:innen genannt sind, können keine eigene Interessenbekundung einreichen.