Begutachtungs- & Auswahlprozess – FBM2020
Das Verfahren im Detail
Bis zur Einreichungsfrist am 1. März waren 264 Projektanträge eingegangen, davon 216 Einzel- und 48 Verbundanträge. Nach der formalen Prüfung wurden 262 Anträge für die Begutachtung zugelassen. Das gesamte Verfahren der Begutachtung und Bewertung erfolgte wissenschaftsgeleitet. Es wurde von drei Gruppen von Expert:innen getragen und von der Geschäftsstelle der Stiftung Innovation in der Hochschullehre organisatorisch begleitet.
Die Begutachtung aller Anträge erfolgte durch Vertreter:innen der Hochschulen, d.h. der Hochschulleitungen und des Hochschulmanagements bzw. der Hochschuldidaktik, Professor:innen, Studierende, Wissenschaftliche Mitarbeitende. Im Begutachtungsprozess für die Förderbekanntmachung „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“ sind über 220 Gutachter:innen aktiv gewesen. Sie wurden von den Hochschulen und hochschulnahen Institutionen vorgeschlagen. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgte nach strengen Kriterien. So waren die weitaus meisten Gutachter:innen durch Weiterbildungen (Lehre_hoch_n, Stifterverband, Hochschuldidaktische Weiterbildungen, etc.) oder durch überregionale Lehrpreise ausgewiesene Fachleute für Hochschullehre; am Prozess beteiligte Studierende sind über den freien zusammenschluss von student*innenschaften, die Digital Changemakers des Hochschulforums Digitalisierung oder Erfahrungen im Akkreditierungsprozess mit Fragen der Hochschullehre vertraut.
Zur Vorbereitung der Begutachtung sind die Gutachter:innen in Briefings und Schulungen in einen intensiven Austausch über die Kriterien der Förderbekanntmachung getreten. Die Gutachter:innen spiegeln in ihrer Gesamtheit die Breite der Hochschullandschaft wider. So kommen die Gutachter:innen aus allen Bundesländern, in etwa verteilt nach der Bevölkerungsdichte der Länder, vertreten die verschiedenen Hochschultypen und sind etwa je zur Hälfte Männer und Frauen.
Die Bewertung der Anträge erfolgte durch die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl: In ihm traten elf renommierte Expert:innen aus Hochschulen (inkl. Studierende) zusammen, die von den Hochschulen vorgeschlagen und vom Bund-Länder-Gremium ausgewählt wurden. Auf Basis der Kriterien der Förderbekanntmachung – dazu gehört insbesondere auch das Ziel der Förderung der Hochschullandschaft in ihrer Breite – und der Gutachten zu den Anträgen sprachen sie eine Empfehlung der zu fördernden Projekte aus.
Die Entscheidung über die Förderung traf schließlich der Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit: Er bestand aus den Mitgliedern des wissenschaftlichen Ausschusses zur Projektauswahl sowie vier Vertreter:innen der Länder und zwei des Bundes. Der gesamte Ausschuss zur Projektauswahl entschied über die Bewilligung der förderwürdigen Projektanträge. Dabei wurden, der Empfehlung der wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses folgend, in einigen Fällen Kürzungen der beantragten Fördersummen vorgenommen. Die Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit finden Sie hier.
Die konkreten Verfahrensschritte der Auswahl und die Zeitplanung bis zum Förderbeginn sind im Folgenden im Detail dargestellt:
Nach formaler Prüfung durch die Geschäftsstelle wurden alle Projektanträge, die die formale Prüfung bestanden haben, durch drei Gutachter:innen begutachtet. Bei der Zuordnung der Gutachter:innen zu den Anträgen wurde beachtet, dass je Antrag unterschiedliche Statusgruppen vertreten waren (unterschieden wurde in Hochschulleitung, Hochschulmanagement/-didaktik, Professor:innen, Studierende, Wissenschaftliche Mitarbeitende).
Aufgrund eines möglicherweise bestehenden Anscheins der Befangenheit erhielten die Gutachter:innen ausschließlich Anträge von Hochschulen aus einem anderen Bundesland und waren aufgefordert, weitere Ausschlüsse durch individuelle Befangenheiten (gemäß der Befangenheitskriterien der DFG) zu formulieren.
Alle Einzelanträge wurden von einem studentischen und mindestens einem professoralen Mitglied der Gutachter:innen begutachtet.
Alle Verbundanträge wurden von einem Mitglied einer Hochschulleitung begutachtet.
Die Gutachter:innen beurteilten die Projektanträge anhand des Kriterienkatalogs der FBM2020. Dies geschah ohne Absprache zwischen den Gutachter:innen. Die Tiefe der Begutachtung unterschied sich zwischen den drei Gutachter:innen: alle drei Gutachter:innen gaben quantitative (durch ein Bewertungsraster gestützte) Einschätzungen und inhaltliche Begründungen ab. Je ein:e Gutachter:in würdigte die Anträge umfassender mit einem Textvotum. Alle Gutachter:innen beurteilten die Anträge im Hinblick auf ihre Förderwürdigkeit.
Die Abgabe der Voten erfolgte bis Mitte April mittels eines Online-Tools. Dieses erfasste sowohl die Informationen zum Kriterienraster als auch Begründungstexte und die abschließende allgemeine Bewertung (mit höchster Priorität förderwürdig; förderwürdig; eingeschränkt förderwürdig; nicht zur Förderung empfohlen) zu allen Anträgen.
Dank des großartigen Einsatzes der Gutachter:innen lagen alle 780 Gutachten pünktlich vor, sodass der nächste Verfahrensschritt planmäßig vorbereitet werden konnte.
Die Bewertung der Projektanträge durch die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl basierte auf folgenden Elementen: Neben der Qualität der einzelnen Anträge (abgebildet durch die inhaltlichen Gutachten) wurde das Ziel, die Hochschullandschaft in ihrer Breite zu fördern, berücksichtigt.
Die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl erstellten in ihrer Sitzung am 07. Mai 2021 eine Vorschlagsliste für den Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit.
Der Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit kam am 21. Mai 2021 zusammen. Auf Basis der Empfehlung der wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl traf der Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit die abschließende Förderentscheidung. Diese Entscheidung umfasste auch eine Festlegung der maximalen Fördersumme je Projekt. Der Empfehlung der wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses folgend, wurden in einigen Fällen Kürzungen der ursprünglich beantragten Fördersummen vorgenommen.
Gemäß der Stiftungssatzung verfügten die Wissenschaftler:innen über die Mehrheit der Stimmen im Ausschuss zur Projektauswahl.
Die Förderentscheidung wurde am 25. Mai 2021 veröffentlicht.
Die weitere Umsetzung der Förderentscheidung gemäß der Förderbedingungen erfolgte durch die Geschäftsstelle der Stiftung Innovation in der Hochschullehre in Kooperation mit den erfolgreichen Hochschulen. Ziel war es, allen Projekten einen Start zum 1. August 2021 zu ermöglichen. Dafür waren nach der Bekanntgabe der Förderentscheidung folgende Schritte zu gehen:
Einreichung der Finanzierungspläne bis zum 20. Juni 2021
Die Antragsteller der vom Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit für förderwürdig befundenen Projekte wurden am 31. Mai 2021 durch die Geschäftsstelle zur Einreichung eines Finanzierungsplans aufgefordert. Dieser war ab dem 1. bis zum 20. Juni 2021 über das Portal der Stiftung einzureichen. Antragsteller:innen von Verbundprojekten mussten pro Verbundpartner einen Teilfinanzierungsplan einreichen. Zudem mussten Verbundprojekte bis zum 20. Juni 2021 einen Entwurf ihres Kooperationsvertrags vorlegen.
Bis zum 31. Mai 2021 wurden die Antragsteller auch über die Modalitäten der Projektförderung im Rahmen der Förderbekanntmachung 2020 (FBM2020) informiert.
Prüfung der eingereichten Finanzierungspläne durch die Geschäftsstelle
Auf Grundlage der Förderbedingungen zur FBM2020 prüfte die Geschäftsstelle die eingereichten Finanzierungspläne und bereitete nach erfolgreicher Prüfung die Förderverträge vor. Seit August 2021 können alle ausgewählten Projekte planmäßig starten.