Gutachter:innen gesucht
Innovative Lehrprojekte erkennen und fördern
Seit ihrer Gründung arbeitet die Stiftung mit ausgewiesenen Expert:innen zusammen und ist fortwährend daran interessiert, weitere Gutachter:innen zu gewinnen, um mit dem Instrument der externen Begutachtung die Qualität der Förderentscheidungen sicherzustellen. Die Begutachtung aller Anträge erfolgt nach einer formalen Prüfung seitens der Geschäftsstelle durch Expert:innen aus Hochschulen und Wissenschaft, einschließlich Studierenden. Die Stiftung ist dabei bestrebt, eine Perspektivenvielfalt durch den Einbezug unterschiedlicher Personen- und Statusgruppen an den Hochschulen sicherzustellen.
Die Stiftung verpflichtet sich auf die von der DFG verabschiedeten Regeln wissenschaftlicher Integrität. Um einen möglicherweise bestehenden Anschein von Befangenheit auszuschließen, schließen wir grundsätzlich bestimmte Konstellationen aus (bspw. Anträge aus der eigenen Universität) und bitten die angefragten Gutachter:innen zusätzlich, etwaige Befangenheiten anzugeben. (vgl. https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/ und https://wissenschaftliche-integritaet.de/befangenheitsregeln-der-dfg/.
Die Bewertung nehmen die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl vor. Die Förderentscheidung trifft schließlich der Ausschuss in seiner Gesamtheit – bestehend aus den wissenschaftlichen Mitgliedern sowie insgesamt sechs Vertreter:innen der Länder und des Bundes. Das gesamte Verfahren wird organisatorisch von der Geschäftsstelle der Stiftung begleitet.
Registrieren Sie sich jetzt als Gutachter:in
Aufgrund der Vielfalt unserer Förderlinien, Ausschreibungen und Antragsteller:innen haben wir einen kontinuierlichen Bedarf an potenziellen Gutachter:innen. Daher freuen wir uns über Ihr Engagement. Sobald wir Ihre Registrierung intern verarbeitet haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.