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Fokus Portale

  • Home / Förderung / Fokus Portale
  • Förderung lehrbezogener Portale

    Mit der Ausschreibung „Fokus Portale. Stärkung von Portalen als innovationsbefördernde Akteure“ schaffen wir ein Förderangebot für bestehende lehrbezogene Portale. Diese Portale haben mehrere wichtige Funktionen als Ergänzung hochschulischer Strukturen. Sie unterstützen Hochschulangehörige durch Informationen und Tools dabei, ihre Aufgaben im oder für den Bereich Studium und Lehre optimal durchzuführen oder diese weiterzuentwickeln.

    Portale haben damit das Potential, durch systematische, qualitätsgesicherte Darstellung von Inhalten die Bedingungen für die Lehrentwicklung zu verbessern.

    8 Portale werden gefördert. Eine Übersicht über die geförderten Projekte finden Sie hier.

    FÖRDERZIEL

    Ziel dieser Ausschreibung ist es, etablierte lehrbezogene Online-Portale in ihrem Innovationspotential für hochschulisches Lehren und Lernen zu stärken und den Wissenstransfer zu fördern. 

    Portalen, die bereits systematisch zugängliche Informationen oder Dienste anbieten, soll die Konsolidierung ihrer Strukturen, die Verbesserung ihrer Zusammenarbeit sowie die Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Aktivitäten ermöglicht werden. Die Förderung zielt darauf, Betreiber:innen und Beiträger:innen lehrbezogener Online-Portale eine qualitätvolle Arbeit zu ermöglichen. Die Verbesserung von Qualität und Quantität des Contents sowie die Steigerung der Interoperabilität der Portale sollen ihren Nutzen, ihre Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für die Benutzer:innen erhöhen.

    Zielgruppe und Antragsberechtigung

    Antragsberechtigt sind Betreiber:innen lehrbezogener Portale.

    Lehrbezogene Portale im Sinne der Ausschreibung sind Webseiten, die systematisch lehrbezogenes Wissen zur Verfügung stellen. Ihr Zweck ist es, Personen in Hochschulen durch Informationen und Tools dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben im oder für den Bereich Studium und Lehre optimal durchzuführen oder diese weiterzuentwickeln. Sie sind dann förderfähig, wenn Sie Materialien für die Information oder Weiterbildung insbesondere von Lehrenden oder anderen Gestalter:innen von Lehre und Studium bereitstellen.

    Mögliche Inhalte von Portalen sind z.B. Lehr-/Lernmethoden, Planungshilfen, Theorie- und Prozesswissen zum Lehren und Lernen, empirische Befunde und best practices sowie Informationen zu relevanten Expert:innen, Netzwerken, Organisationen und Institutionen. Mögliche Tools sind z.B. Planungs- und Reflexionsinstrumente.

    Die Portalbetreiber:innen sind in der Regel hauptberuflich an Hochschulen tätig; von den Aktivitäten des Portals profitieren die Hochschulen.

    Es gibt zwei Optionen der Antragstellung, die unterschiedliche Voraussetzungen der Antragsberechtigung haben:

    1. Hochschulantrag:

    Das Portal ist an einer staatlichen oder an einer privaten, steuerbegünstigten Hochschule angesiedelt. In diesem Fall muss das Portal keine eigenständige Rechtsform haben. Die für die Antragstellung zuständige Person muss der Hochschule angehören. Die Zustimmung der Hochschulleitung ist für die Antragstellung zwingend erforderlich. Studentische Anträge sind möglich und ausdrücklich erwünscht; in diesem Fall erfolgt die Antragstellung in Zusammenarbeit mit einer festangestellten Lehrperson der Hochschule.

    2. Direktantrag:

    Das Portal stellt einen von Hochschulen unabhängigen Antrag. In diesem Fall muss das Portal zwingend eine eigenständige, gemeinnützige Rechtsform haben, zu dessen satzungsgemäßem Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung zählt. Weitere Bedingung ist, dass das Portal über eine ordentliche Buchhaltung verfügt. Die für die Antragstellung zuständige Person muss zu den Betreiber:innen des Portals zählen. Die Zustimmung des Vorstands/der Geschäftsleitung ist zwingend erforderlich. Anträge von selbständigen studentischen Portalen sind möglich und ausdrücklich erwünscht.

    Für beide Antragsarten gilt:

    Nicht antragsberechtigt sind Hochschulverbünde sowie Portale, die ausschließlich oder überwiegend an Studierende gerichtetes Lehr-Lernmaterial zur Verfügung stellen. Nicht antragsberechtigt sind ferner Campus-Management- bzw. Lernmanagement-Umgebungen oder Gruppen in den Sozialen Medien sowie Tools zur Herstellung oder Dokumentation von studiengangbezogenem Lehr-Lernmaterial.

    Jedes Portal darf nur einen Antrag stellen – entweder als Direktantrag oder als Hochschulantrag. Zulässig ist hingegen, dass eine Hochschule mehrere Anträge einreicht, sofern sich diese Anträge auf unterschiedliche Portale beziehen.

    Im Übrigen gelten die folgenden Bedingungen:

    • Das Portal besteht seit mindestens drei Jahren.
    • Die Mitglieder sind mehrheitlich Hochschulangehörige.
    • Eine bereits bestehende Tätigkeit des Portals ist belegbar (z.B. über Webseite/Portal, Tätigkeitsberichte, Nachweise über frühere Förderungen o.Ä.).
    • Das Portal gewährleistet eine Qualitätssicherung für die bereitgestellten Inhalte.
    • Es wird die Bereitschaft erklärt, die Inhalte und Dienste Open Access zur Verfügung zu stellen.
    • Es wird die Bereitschaft zur Mitarbeit an Standards der Interoperabilität sowie an der Herstellung der Interoperabilität des eigenen Portals erklärt.
    Art, Umfang und Höhe der Förderung

    Es werden Fördermittel für die Durchführung von Projekten vergeben, die zum 01.04.2023 beginnen. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Das Fördervolumen kann zwischen 50.000 € und 250.000 € pro Kalenderjahr betragen. Es sind Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten möglich.

    Beispielsweise sind folgende Maßnahmenarten in den Kategorien Personalkosten, Sachkosten und projektimmanente Investitionen förderfähig (dies ist keine abschließende Liste):

    Personal, z.B.

    • Personalstelle für Koordination/ Administration/ Buchhaltung
    • Personalstelle für Redaktion oder/ und Qualitätsmanagement

    Sachkosten, z.B.

    • Aufträge für Lektorat, Beratung & Begleitung von Autor:innen, Aufbereitung von Inhalten
    • Maßnahmen zur Generierung von Inhalten
    • Honorare für Autor:innen
    • Reisekosten (auch Vernetzungstreffen mit anderen Fördermittelempfängern und der Stiftung)
    • Weiterbildungen
    • Maßnahmen für Austausch, Kooperation und Vernetzung (mit anderen Portalanbieter:innen)
    • IT-Dienstleistungen (u.a. zur Verbesserung der Interoperabilität)

    Projektbezogene Investitionen, z.B.

    • Anschaffung von technischer Ausstattung (> 800 €)
    Verfahren

    Antragsunterlagen

    Anträge sind ausschließlich über das Webformular einzureichen.

    Alle Anträge beinhalten:

    • Rahmendaten zu Portal und Projekt (Direkteingabe im Formular)
    • Projektbeschreibung anhand der Ausschreibungsziele (Direkteingabe im Formular)
    • Finanzierungsplan (Upload – ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Vorlage)
    • Nachweis zu vorangegangenen Tätigkeiten (Upload im Formular)

    Bei Hochschulantrag:

    • Bestätigung der Hochschulleitung (Zustimmung und institutionelle Unterstützung, Ausschluss der Doppelfinanzierung; Upload unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Vorlage)
    • Bei privaten Hochschulen (zusätzlich): Nachweis der Steuerbegünstigung (Upload entsprechender Dokumente)

    Bei Direktantrag:

    • Nachweis der gemeinnützigen Rechtsform und des satzungsgemäßen Zwecks der Förderung von Wissenschaft und Forschung des Portals (Upload entsprechender Dokumente)
    • Bestätigung der Fähigkeit zur ordentlichen Buchhaltung (Bestätigung im Webformular)
    • Bestätigung der Geschäftsleitung (Zustimmung und institutionelle Unterstützung, Ausschluss der Doppelfinanzierung; Upload unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Vorlage)

    Die Stiftung übernimmt keine Kosten für die Antragstellung.

    Auswahlprozess

    Die formale Prüfung der Anträge sowie die Prüfung der Finanzierungspläne obliegt der Geschäftsstelle der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.

    Formale Auswahlkriterien sind:

    • Formale Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
    • Konsistenz von Maßnahmenbeschreibungen und Finanzierungsplan.
    • Erfüllung der Bedingungen für die Antragsberechtigung (siehe Abschnitt Zielgruppe/Antragsberechtigung) sowie der Förderbedingungen.

    Die inhaltliche Begutachtung der Anträge wird durch Gutachtende und Jurymitglieder (Expert:innen aus Wissenschaft und Hochschulen, inklusive Studierender) vorgenommen. In einer abschließenden Sitzung spricht die Jury eine Förderempfehlung aus, der Stiftungsvorstand beschließt über Förderungen. Die Förderentscheidungen werden anschließend schriftlich mitgeteilt.

    Inhaltliche Auswahlkriterien sind:

    • Lehrbezug des zu fördernden Projekts bzw. des Portals.
    • Kohärenz und Passgenauigkeit zu den Zielen der Ausschreibung.
    • Nachvollziehbares Potential des Portals (u.a. Bedarf der und Mehrwert für die Zielgruppe, Skalierbarkeit).

    Mitglied der Jury waren:

    • Arne Arend: Universität Halle
    • Dr. Nicole Auferkorte-Michaelis: Universität Duisburg-Essen
    • Stephan Buchberger: Universität Hildesheim
    • Prof. Dr. Sandra Hofhues: Fernuniversität Hagen
    • Prof. Dr. Tobias Jenert: Universität Paderborn
    • Prof. Dr. Christian Kohls: TH Köln
    • Prof. Dr. Karin Landenfeld: HAW Hamburg
    • Prof. Dr. Philipp Pohlenz: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
    • Matteo Ramin: Leuphana Universität
    • Dr. Julia Frieda Marie Sonnberger: Universität Augsburg
    Rechtsgrundlagen und sonstige Förderbedingungen

    Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre gewährt gemäß ihrer Satzung (§ 3 Stiftungszweck) eine Portalförderung aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch einen privatrechtlichen Fördervertrag. Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.  

    Darüber hinaus gewährt die Stiftung Innovation in der Hochschullehre eine Förderung nach Maßgabe der Förderbedingungen sowie der Förderverträge für diese Ausschreibung „Fokus Portale“ in Anlehnung an die zuwendungsrechtlichen Regelungen und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Bundes. Die Förderbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar. 

    Ausschreibung:  
    Fokus Portale

    • Antragstellung bis: 20.11.2022, 23:59 Uhr
    • Beginn der Förderung: 01.04.2023
    • Förderdauer: 
      12, 24 oder 36 Monate
    Ausschreibung
    Ausschreibung
    Förderbedingungen
    Förderbedingungen

    © 2022 Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH

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