Fokus Netzwerke
Förderung lehrbezogener Netzwerke
Damit haben sie das Potential, Innovationen für die Lehre zu schaffen. Wir verstehen sie als freiwilligen und auf Langfristigkeit angelegten Zusammenschluss von Personen zum Zweck der Weiterentwicklung von Lehre.
22 Netzwerke werden gefördert. Eine Übersicht über die geförderten Projekte finden Sie hier.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, lehrbezogene Netzwerke in ihrem Innovationspotential für hochschulisches Lehren und Lernen zu stärken.
Den Netzwerken soll die Konsolidierung ihrer Strukturen, die Verbesserung ihrer Zusammenarbeit sowie die Weiterentwicklung und Skalierung ihrer Aktivitäten ermöglicht werden. Die Förderung zielt darauf, aktiven Mitgliedern lehrbezogener Netzwerke eine qualitätvolle Arbeit zu ermöglichen. Ferner sollen die Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Netzwerken und ihrer Arbeit innerhalb der Hochschulcommunity erhöht werden.
Antragsberechtigt sind Mitglieder lehrbezogener Netzwerke.
Lehrbezogene Netzwerke im Sinne der Ausschreibung bestehen aus Personen, die sich – in der Regel hochschulübergreifend – über längere Zeiträume wiederholt treffen und zu lehrbezogenen Fragestellungen austauschen. Sie gründen auf der Motivation von Einzelpersonen, gemeinsam mit anderen engagierten Personen an der Verbesserung des hochschulischen Lehrens und Lernens zu arbeiten, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Ideen zu entwickeln und Synergien herzustellen.
Netzwerke grenzen sich damit von Hochschulverbünden ab, die im Sinne der Ausschreibung als strategische Partnerschaften zwischen Institutionen (Hochschulen) definiert werden.
Die Netzwerkangehörigen sind in der Regel hauptberuflich an Hochschulen tätig; von den Aktivitäten des Netzwerks profitieren die Hochschulen.
Es gibt zwei Optionen der Antragstellung, die unterschiedliche Voraussetzungen der Antragsberechtigung haben:
1. Hochschulantrag:
Das Netzwerk ist an einer staatlichen oder an einer privaten, steuerbegünstigten Hochschule angesiedelt. In diesem Fall muss das Netzwerk keine eigenständige Rechtsform haben. Die für die Antragstellung zuständige Person muss der Hochschule angehören. Die Zustimmung der Hochschulleitung ist für die Antragstellung zwingend erforderlich. Studentische Anträge sind möglich und ausdrücklich erwünscht; in diesem Fall erfolgt die Antragstellung in Zusammenarbeit mit einer festangestellten Lehrperson der Hochschule.
2. Direktantrag:
Das Netzwerk stellt einen von Hochschulen unabhängigen Antrag. In diesem Fall muss das Netzwerk zwingend eine eigenständige, gemeinnützige Rechtsform haben, zu dessen satzungsgemäßem Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung zählt. Weitere Bedingung ist, dass das Netzwerk über eine ordentliche Buchhaltung verfügt. Die für die Antragstellung zuständige Person muss Netzwerkmitglied sein. Die Zustimmung des Vorstands/der Geschäftsleitung ist zwingend erforderlich. Anträge von selbständigen studentischen Netzwerken sind möglich und ausdrücklich erwünscht.
Für beide Antragsarten gilt:
Nicht antragsberechtigt sind Hochschulverbünde.
Jedes Netzwerk darf nur einen Antrag stellen – entweder als Direktantrag oder als Hochschulantrag. Zulässig ist hingegen, dass eine Hochschule mehrere Anträge einreicht, sofern sie sich auf unterschiedliche Netzwerke beziehen.
Im Übrigen gelten die folgenden Bedingungen:
- Das Netzwerk besteht aus mindestens 10 Personen.
- Die Mitglieder sind mehrheitlich Hochschulangehörige.
- Eine bereits bestehende Tätigkeit des Netzwerks ist belegbar (z.B. über Webseite/Portal, Tätigkeitsberichte, Nachweise über frühere Förderungen o.Ä.).
Es werden Fördermittel für die Durchführung von Projekten vergeben, die zum 01.04.2023 beginnen. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Das Fördervolumen kann zwischen 50.000 € und 250.000 € pro Kalenderjahr betragen. Es sind Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten möglich.
Beispielsweise sind folgende Maßnahmenarten in den Kategorien Personalkosten, Sachkosten und projektimmanente Investitionen förderfähig (dies ist keine abschließende Liste):
Personal, z.B.
- Personalstelle für Koordination/ Administration/ Buchhaltung
- Personalstelle für Veranstaltungsplanung
Sachkosten, z.B.
- Mieten für Räume
- IT-Dienstleistungen
- Aufträge für Moderationen, Workshops, Lektorate, Beratung
- Reisekosten (auch Vernetzungstreffen mit anderen Fördermittelempfängern und der Stiftung)
- Veranstaltungskosten z.B. für Netzwerktreffen (Raummiete, Catering, Moderation, Technik etc.)
- Weiterbildungen
- Maßnahmen zur Generierung und Verbreitung von Inhalten
Projektbezogene Investitionen, z.B.
- Anschaffung von technischer Ausstattung (> 800 €)
Antragsunterlagen
Anträge sind ausschließlich über das Webformular einzureichen.
Alle Anträge beinhalten:
- Rahmendaten zu Netzwerk und Projekt (Direkteingabe im Formular)
- Projektbeschreibung anhand der Ausschreibungsziele (Direkteingabe im Formular)
- Finanzierungsplan (Upload – ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Vorlage)
- Nachweis zu bestehenden Tätigkeiten (Upload im Formular)
Bei Hochschulantrag:
- Bestätigung der Hochschulleitung (Zustimmung und institutionelle Unterstützung, Ausschluss der Doppelfinanzierung; Upload unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Vorlage)
- Bei privaten Hochschulen (zusätzlich): Nachweis der Steuerbegünstigung (Upload entsprechender Dokumente)
Bei Direktantrag:
- Nachweis der gemeinnützigen Rechtsform und des satzungsgemäßen Zwecks der Förderung von Wissenschaft und Forschung des Netzwerks (Upload entsprechender Dokumente)
- Bestätigung der Fähigkeit zur ordentlichen Buchhaltung (Bestätigung im Webformular)
- Bestätigung der Geschäftsleitung (Zustimmung und institutionelle Unterstützung, Ausschluss der Doppelfinanzierung; Upload unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Vorlage)
Die Stiftung übernimmt keine Kosten für die Antragstellung.
Auswahlprozess
Die formale Prüfung der Anträge sowie die Prüfung der Finanzierungspläne obliegt der Geschäftsstelle der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.
Formale Auswahlkriterien sind:
- Formale Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
- Konsistenz von Maßnahmenbeschreibungen und Finanzierungsplan.
- Erfüllung der Bedingungen für die Antragsberechtigung (siehe Abschnitt Zielgruppe/Antragsberechtigung) sowie der Förderbedingungen.
Die inhaltliche Begutachtung der Anträge wird durch Gutachtende und Jurymitglieder (Expert:innen aus Wissenschaft und Hochschulen, inklusive Studierender) vorgenommen. In einer abschließenden Sitzung spricht die die Jury eine Förderempfehlung aus, der Stiftungsvorstand beschließt über Förderungen. Die Förderentscheidungen werden anschließend schriftlich mitgeteilt.
Inhaltliche Auswahlkriterien sind:
- Lehrbezug des zu fördernden Projekts bzw. des Netzwerks.
- Kohärenz und Passgenauigkeit der Maßnahmen zu den Zielen der Ausschreibung.
- Nachvollziehbares Potential des Netzwerks (u.a. Bedarf der und Mehrwert für die Zielgruppe, Skalierbarkeit).
Mitglied der Jury waren:
- Arne Arend: Universität Halle
- Dr. Nicole Auferkorte-Michaelis: Universität Duisburg-Essen
- Stephan Buchberger: Universität Hildesheim
- Prof. Dr. Sandra Hofhues: Fernuniversität Hagen
- Prof. Dr. Tobias Jenert: Universität Paderborn
- Prof. Dr. Christian Kohls: TH Köln
- Prof. Dr. Karin Landenfeld: HAW Hamburg
- Prof. Dr. Philipp Pohlenz: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- Matteo Ramin: Leuphana Universität
- Dr. Julia Frieda Marie Sonnberger: Universität Augsburg
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre gewährt gemäß ihrer Satzung (§ 3 Stiftungszweck) eine Netzwerkförderung aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch einen privatrechtlichen Fördervertrag. Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Darüber hinaus gewährt die Stiftung Innovation in der Hochschullehre eine Förderung nach Maßgabe der Förderbedingungen sowie der Förderverträge für diese Ausschreibung „Fokus Netzwerke“ in Anlehnung an die zuwendungsrechtlichen Regelungen und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Bundes. Die Förderbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar.
Ausschreibung:
Fokus Netzwerke
- Antragstellung bis: 20.11.2022, 23:59 Uhr
- Beginn der Förderung: 01.04.2023
- Förderdauer:
12, 24 oder 36 Monate