Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine
Auf Kriegsfolgen reagieren
Insbesondere Hochschulen, die bereits in Beziehungen mit ukrainischen Hochschulen stehen, wurden mit diesem Angebot adressiert. Die Stiftung stellt für die ausgewählten Projekte insgesamt knapp 2 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung. Eine Übersicht über die geförderten Projekte finden Sie hier.
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Das Ziel dieser Sonderförderung ist zum einen, hochschulische Lehr-, Lern- und Unterstützungsangebote für Student:innen aus der Ukraine zu schaffen, die ihr Studium vorübergehend digital oder in Präsenz an einer Hochschule in Deutschland fortsetzen möchten. Zum anderen können ukrainische Wissenschaftler:innen und Hochschulangehörige in die zu fördernden Projekte eingebunden werden. Auch Vernetzungsaktivitäten von Student:innen und Wissenschaftler:innen werden gefördert, wenn eine Standortanbindung an eine deutsche Hochschule gegeben ist.
Formal antragsberechtigt waren die Hochschulleitungen aller staatlichen oder steuerbegünstigten privaten Hochschulen in Deutschland. Pro Hochschule konnte ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung konnte in der Praxis durch eine:n Projektkoordinator:in vorgenommen werden, die von der Hochschulleitung im Zuge der Antragstellung zu benennen war und an der antragstellenden Hochschule beschäftigt sein musste.
Verbundanträge mehrerer Hochschulen waren in dieser Ausschreibung nicht förderfähig. Zu beachten ist ferner, dass gemäß unserer Satzung ukrainische Hochschulen keine Fördermittelempfängerinnen sein können.
Für diese Sonderförderung stellt die Stiftung kurzfristig bis zu 1 Million Euro im Jahr 2022 bereit; auch für 2023 werden Mittel reserviert. Die maximale Fördersumme je Hochschule liegt bei 300.000,- Euro pro Kalenderjahr. Förderverträge können mit flexiblen Förderlaufzeiten geschlossen werden, beginnend frühestens mit dem Datum der Förderverträge und endend spätestens am 31.12.2023.
Die Förderung umfasst die Vollfinanzierung des eingereichten Projekts. Förderfähig sind Personal- und Sachmittel sowie projektimmanente Investitionen, die zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind und nicht zur hochschulischen Grundausstattung zählen. Die Einzelheiten werden im Fördervertrag und in den Förderbedingungen für „Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine“ geregelt.
Die Anträge wurden nach Eingangsdatum bearbeitet; es gab keine Antragsfrist. Förderentscheidungen konnten nur im Rahmen des dafür zur Verfügung gestellten Förderbudgets getroffen werden. Wenn die für die Förderung bereitgestellten Mittel durch bereits vereinbarte Förderungen ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.
Die Stiftung informiert auf ihrer Website über die bereits bewilligten bzw. geförderten Projekte.
So lange das verfügbare Förderbudget noch nicht ausgeschöpft ist, werden eingegangene Anträge in der Geschäftsstelle der Stiftung im Hinblick auf formale Kriterien geprüft und, im Falle einer erfolgreichen formalen Prüfung, anschließend an externe Wissenschaftler:innen zur inhaltlichen Begutachtung weitergeleitet. Auf Basis der wissenschaftsgeleiteten Kurzgutachten wird über eine Förderung entschieden.
Bei einem positiven Förderentscheid schließt die Stiftung einen Fördervertrag mit der antragstellenden Hochschule.
Im Rahmen der inhaltlichen Begutachtung wurden die Anträge im Hinblick auf folgende Kriterien bewertet:
- Plausibilität und Schlüssigkeit des Konzepts (inkl. der Kalkulation personeller und materieller Ressourcen) sowie Passung zur Ausschreibung
- Qualität und Nachhaltigkeit der geplanten Zusammenarbeit mit ukrainischen Kolleg:innen (insbesondere mit Blick auf die Generation junger Wissenschaftler:innen und Hochschulmanager:innen)
- Angaben zum Zugang zu den geplanten Maßnahmen (z.B. Open Access, Präsenzangebot, digitaler Zugang ggf. mit Zugangsbeschränkungen)
- Möglichkeiten digitaler Teilhabe bzw. Mitarbeit für Ukrainer:innen, die sich in der Ukraine aufhalten
- Angaben zur erwarteten Reichweite (z.B. Größe des Teilnehmer:innenkreises, Kapazitäten für Beratungen)
Darüber hinaus setzen wir die Bereitschaft der Geförderten voraus, sich an der Koordination deutschlandweiter Aktivitäten zur Unterstützung der genannten Zielgruppen zu beteiligen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Akteur:innen auszuloten und Transparenz über die geförderten Maßnahmen herzustellen.
Die Stiftung gewährt gemäß ihrer Satzung (§ 3 Stiftungszweck) eine Projektförderung aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung einer Projektförderung besteht nicht.
Es gelten die Förderbedingungen mit dem Fördervertrag für die Ausschreibung „Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine“ auf Grundlage der zuwendungsrechtlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes.
Ausschreibung:
Lernen und Lehre sichern. Fokus Ukraine
- Antragstellung bis: Aktuell können keine Anträge mehr eingereicht werden.
- Beginn der Förderung: 01.06. bzw. 01.07.2022
- Förderdauer: maximal bis zum 31.12.2022