Begutachtung, Bewertung, Entscheidung: Diese Schritte durchläuft ein Antrag auf dem Weg zur Förderung. Der gesamte Auswahlprozess erfolgt wissenschaftsgeleitet unter Beteiligung von Expert:innen aus dem Wissenschaftssystem und beruht auf dem Wettbewerbsprinzip.
Nach einer internen Prüfung der formalen Voraussetzungen durch die Stiftung werden alle eingegangenen Anträge extern begutachtet: Als Gutachter:innen fungieren Wissenschaftler:innen, Mitglieder von Hochschulleitungen, Studierende und Expert:innen, die über fundierte Erfahrungen in der Hochschulentwicklung verfügen. Durch den Einbezug unterschiedlicher Gruppen an den Hochschulen wird eine Perspektivenvielfalt sichergestellt.
Nach der Begutachtung bewerten die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl, 14 renommierte Expert:innen aus Hochschulen und Wissenschaft, die Anträge.
Die Entscheidung über die Förderung trifft schließlich der Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit. Er besteht aus 20 Mitgliedern, den wissenschaftlichen Mitgliedern und sechs Vertreter:innen von Bund und Ländern.
Die aktuellen Mitglieder finden Sie unter Gremien.
Die Geschäftsstelle der Stiftung koordiniert das Auswahlverfahren.