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  • Wie kann eine kostenneutrale Verlängerung beantragt werden? (nur Freiraum 2023)

    Bei unverschuldeten Verzögerungen im Projektverlauf sowie besonderen Bedarfen, wie etwa Eltern- und Pflegezeiten bei Projektmitarbeitenden, kann ein Antrag auf Verlängerung der Mittelverausgabung oder auf kostenneutrale Verlängerung gestellt werden. Zeitintensive hochschulinterne Verwaltungsabläufe können als Grund für eine Verlängerung nicht berücksichtigt werden.

    Die Beantragung einer verlängerten Mittelverausgabung oder einer kostenneutralen Verlängerung ist nur vom 01.08.2025 bis inkl. 15.11.2025 23:59 Uhr und nur über das StIL-Portal möglich (Reiter „Kostenneutrale Verlängerung“).

    Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Verlängerungen und zu den Rahmenbedingungen sind ebenfalls im StIL-Portal zu finden (Reiter “Kostenneutrale Verlängerung”).

    Bitte denken Sie an Ihre Mitteilungspflicht, sollten sich Verzögerungen des Projekts von mind. sechs Wochen ergeben bzw. die Erreichung der Projektziele gefährdet sein.

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