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  • Wie viele Anträge können gestellt werden?

    Jede Hochschule kann durch die Hochschulleitung einen Einzelantrag einreichen und sich zusätzlich an einem Verbundantrag – als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner – beteiligen. Die Einreichung von bzw. Beteiligung an mehr als zwei Anträgen pro Hochschule ist nicht erlaubt. Jede Hochschule darf insgesamt nur zweimal als Fördermittelempfänger im Rahmen der Ausschreibung fungieren. Die Einhaltung dieser Regel obliegt der Hochschulleitung. Wird gegen diese Vorgabe verstoßen, werden alle Anträge dieser Hochschule vom Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verbundanträge, wenn mindestens ein Verbundpartner gegen diese Regelung verstößt. In diesem Fall wird das gesamte Verbundprojekt nicht gefördert.