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  • Wie wird der Zwischennachweis eingereicht? (nur FBM2020)

    Der Zwischennachweis ist im Portal einzupflegen, die Frist zur Einreichung endet am 30. April (Fristverlängerung vom 31.03.). Mitte März erhalten Sie einen automatischen Aufruf aus dem Portal. Alle relevanten Informationen, Anleitungen und Vorlagen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung. Senden Sie uns den Nachweis bitte nicht per E-Mail oder Post zu. Wir benötigen keine Unterschrift auf dem Zwischennachweis.