Projektauswahl – Freiraum
Das Verfahren im Detail
Alle Anträge werden zunächst durch Hochschulmitglieder begutachtet: Als Gutachter:innen fungieren Wissenschaftler:innen, Studierende und Hochschuldidaktiker:innen oder -manager:innen, die über fundierte Erfahrungen in der Lehrentwicklung verfügen. Die Stiftung ist bestrebt, eine Perspektivenvielfalt durch den Einbezug unterschiedlicher Personen- und Statusgruppen an den Hochschulen sicherzustellen
Nach der Begutachtung bewerten die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl die Anträge. Die Entscheidung über die Förderung trifft schließlich der Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit. Er besteht aus 19 Mitgliedern, darunter 13 renommierten Expert:innen aus Hochschulen und Wissenschaft. Nach einem Nominierungsaufruf der Stiftung wurden sie von ihren Hochschulleitungen vorgeschlagen. Ein Selbstvorschlag war ebenfalls möglich. Die wissenschaftlichen Mitglieder sind für drei Jahre durch das Bund-Länder-Gremium der Stiftung berufen; die studentischen Mitglieder für zwei Jahre. Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl sind zudem vier Vertreter:innen der Länder und zwei des Bundes.
Die aktuellen Mitglieder finden Sie unter Gremien.
Dem inhaltlichen Auswahlprozess war bei „Freiraum 2023“ ein Verfahren
zur Interessenbekundung mit anschließendem Losverfahren vorgeschaltet.
Warum wir das Verfahren für „Freiraum 2023“ verändert haben erfahren Sie
in unserem Blog. Wir wiederholen das erprobte Verfahren im Rahmen von „Freiraum 2025“ erneut.
Bei „Freiraum 2022” haben wir die Zahl der Anträge begrenzt. Begutachtet werden konnten die ersten 600 formal gültigen Anträge. Warum wir das getan haben, erfahren Sie in unserem Blog.