Beitrag vom
12.12.2022
Freiraum 2023
Was wir anders machen und warum
Ein Beitrag von Dr. Cornelia Raue
Die Resonanz auf die erste „Freiraum“- Ausschreibung Anfang des Jahres 2022 war groß und sie war vielstimmig. Groß war die Freude darüber, dass erstmals alle Lehrenden aller Hochschulen die Möglichkeit erhielten, einen Projektantrag zu stellen, um ihre Ideen für eine bessere Lehre zu erproben. Begrüßt wurde die thematische Freiheit, mit der die Stiftung die Eigentümerschaft über den Erneuerungsbedarf der Lehre in die Hände der Lehrenden legt.
Diese Begeisterung hat uns – als damals gerade mal ein Jahr alte Stiftung – beflügelt.
Gleichermaßen stark fielen die kritischen Rückmeldungen dazu aus, dass wir die Zahl der Anträge auf 600 begrenzten. Mehr dazu in unserem Blog.
Die damals genannten Rahmenbedingungen gelten für „Freiraum 2023“ fort:
- Mit der Offenheit der Ausschreibung adressieren wir mehr als 275.500 potentielle Antragsteller:innen.*
- Die Auswahl der Projekte wird wissenschaftsgeleitet durchgeführt, d.h. basierend auf mindestens zwei unabhängigen Gutachten. Diese Arbeit muss für die ehrenamtlich tätigen Gutachter:innen bewältigbar sein.
- Für die Lehre gab es bisher keine systematische Projektförderung. Viele Ideen und Hoffnungen sind im Raum, die sich nun erstmals in der Ausschreibung „Freiraum“ realisieren sollen.
- Das an uns herangetragene Interesse an „Freiraum 2023“ ist sehr groß.
Aus diesen Gründen muss auch die Ausschreibung „Freiraum 2023“ zahlenmäßig begrenzt sein.
Wir haben uns daher entschieden, der
Antragsstellung ein Interessen-bekundungsverfahren vorzuschalten.
Gleichzeitig haben wir die Kritik ernst genommen – vor allem die, die auf die Ungewissheit des Antragszeitraums abzielte und Frustration bei denen erzeugte, die kurz nach Schließung des Portals ihren Antrag nicht mehr einreichen konnten.
Wir haben uns daher bei „Freiraum 2023“ dafür entschieden, der Antragsstellung ein Interessenbekundungsverfahren vorzuschalten, bei dem sich alle Lehrenden mit einer Projektidee beteiligen können. Diese Interessenbekundung kann vom 1. bis 15. Februar über die Webseite der Stiftung eingereicht werden und umfasst unter anderem eine kurze Projektskizze. Aus den eingegangenen Ideenskizzen werden wir 500 auslosen, die dann vom 1. März bis 30. April 2023 die Möglichkeit haben, einen Projektantrag bei der Stiftung einzureichen. Diese Anträge durchlaufen dann ein wissenschaftliches Auswahlverfahren, dessen Ergebnisse wir Anfang Oktober 2023 bekannt geben werden.
Was wollen wir mit diesem neuen Prozess erreichen?
Wir reduzieren damit den Antragsaufwand an den Hochschulen, wir ermöglichen Planbarkeit für alle Beteiligten und können der Zielsetzung treu bleiben eine thematisch offene Ausschreibung für alle Lehrenden mit einem wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren durchzuführen.
Natürlich werden wir auch dieses Verfahren kritisch reflektieren. Wir sind interessiert an den Rückmeldungen aus der Community und lernen weiter mit Ihnen zusammen.
Weitere Informationen zu „Freiraum 2023“.
* Im Jahr 2021 waren laut statista 275.599 hauptberufliche Mitarbeiter:innen des wissenschaftlichen oder künstlerischen Personals an deutschen Hochschulen tätig. Hinzukommen Mitarbeiter:innen des Verwaltungs- und technischen Personals, deren Tätigkeit einen Lehrbezug aufweist.
Zur Autorin
Dr. Cornelia Raue
Geschäftsführender Vorstand
ist Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.