Dabei gelten die folgenden Bedingungen:
- Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden.
- Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden.
- Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost. Insgesamt werden 500 Lose gezogen.
- Anträge können nur von Personen eingereicht werden, die nach der Auslosung zur Einreichung aufgefordert werden.
- Der Antrag muss inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauen: Die Gutachter:innen überprüfen, ob Antrag und Interessenbekundung miteinander in Verbindung stehen.
- Interessent:innen, die mit Personen an anderen Hochschulen kooperieren wollen, reichen eine gemeinsame Interessenbekundung ein. Wird die gemeinsame Interessenbekundung ausgelost, erhalten alle Kooperationspartner:innen die Aufforderung, einen Antrag einzureichen. Die Anträge werden von den Kooperationspartner:innen separat eingereicht.
- Personen, die als Kooperationspartner:innen genannt sind, können keine eigene Interessenbekundung einreichen.
Die Interessenbekundung umfasst Daten zur einreichenden Person, einen Projekttitel und eine Skizze von maximal 1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Gegebenenfalls können ein bis zwei Kooperationspartner:innen genannt werden.
Ab 01. Februar 2023 finden Sie hier das Einreichungsformular.