Beitrag vom
10.03.2022
Freiraum 2022
Warum wir die Zahl der Anträge begrenzt haben
Ein Beitrag von Dr. Cornelia Raue
Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen, sind willkommen: Das ist der Ausgangspunkt unserer Ausschreibung „Freiraum 2022“. Mit einer möglichst offenen Ausschreibung ist unser Ziel, Räume zu schaffen, in denen Lehrende Ideen und neue Formate entwickeln und ausprobieren können.
Wir haben deshalb keine inhaltlichen Grenzen gesetzt. Außerdem haben wir ohne Einschränkung alle Mitglieder von Hochschulen mit Lehrverantwortung adressiert. Und schließlich haben wir uns bewusst dafür entschieden, keine Priorisierung durch Hochschulleitungen aufzunehmen, um ein strukturkonservatives Ausbremsen auszuschließen.
Ideen sind da
Wir freuen uns darüber, dass in kurzer Zeit viele Anträge eingegangen sind.
Denn wir denken: Die Ideen für die Lösung vieler Probleme in der Lehre sind da – sie finden nur nicht den Weg in die Institution. Diese Offenheit im Hinblick auf Inhalt und Antragstellende hat zu einer positiven Resonanz aus den Hochschulen geführt. Wir freuen uns darüber, dass in kurzer Zeit viele Anträge eingegangen sind.
Um bei diesen Freiräumen die Zahl der Anträge in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren bearbeiten zu können, haben wir uns entschieden, die Zahl der Anträge zu begrenzen und die ersten 600 anzunehmen. Diese werden nun begutachtet.
Die Begrenzung der Anträge ist der Preis für das freie Ausschreibungsformat. Mehr Anträge, mehr Zeit für die Antragstellung und die Begutachtung hätten eine Förderung in diesem Jahr verunmöglicht. Wir haben uns für die Förderung schon im Jahr 2022 entschieden.
Wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren
Die Stiftung fördert nicht die Anträge, die als erste über die Ziellinie laufen, sondern nur die, die sich in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren dafür qualifizieren.
In einem Meinungsbeitrag in der Wochenzeitung „Die Zeit“ bezeichnen die Autor:innen die Begrenzung als „Windhundverfahren“. Das ist so nicht zutreffend. Die Stiftung fördert nicht die Anträge, die als erste über die Ziellinie laufen, sondern nur die, die sich in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren dafür qualifizieren. Diese dann geförderten Projekte schon jetzt als Schnellschüsse zu bezeichnen, ist aus unserer Sicht unlauter.
Ein Losverfahren wäre eine Alternative gewesen, die Zahl der Anträge, die den Mitgliedern des Ausschusses für die Projektauswahl vorgelegt werden, zu begrenzen. Ein Losverfahren könnte sich allerdings lediglich auf die Zulassung zur Begutachtung beziehen, nicht auf die tatsächliche Förderung. Denn die Stiftung ist einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren verpflichtet. Damit würden letztlich wiederum 600 Anträge begutachtet werden. Da dann aber möglicherweise weit mehr Anträge eingereicht worden wären, wäre dem ein viel höherer Aufwand an den Hochschulen als mit der Begrenzung der Einreichungen vorausgegangen.
Ja, dieser erste Call hat denen einen Vorteil gebracht, die bereits eine Idee hatten. „Freiraum“ ist allerdings eine wiederkehrende Ausschreibung: Der nächste Call kommt 2023 und dann sind erneut gute Ideen gefragt.
Zur Autorin
Dr. Cornelia Raue
Geschäftsführender Vorstand
ist Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.