Nachweise – Freiraum 2022
Informationen zur Einreichung der Nachweise
Der Abschlussnachweis
Der Abschlussnachweis besteht aus dem Sachbericht, dem zahlenmäßigen Nachweis (fasst alle Förderjahre zusammen) sowie der Inventarliste.
Für Projekte mit neunmonatiger Laufzeit wird der Abschlussnachweis per E-Mail eingereicht. Für Projekte mit zwölfmonatiger Laufzeit (oder kostenneutraler Verlängerung) wird der Abschlussnachweis im StIL-Portal eingereicht.
Für Projekte mit zwölfmonatiger Laufzeit (oder kostenneutraler Verlängerung) gilt:
Der Sachbericht wird im StIL-Portal im Reiter „Abschlussnachweis“ eingegeben.
Für den zahlenmäßigen Nachweis nutzen Sie zwingend die aktualisierte Vorlage aus den Downloads zum Abschlussnachweis. Kopieren Sie die Daten aus dem Zwischennachweis 2022 in die Reiter 2022. Tragen Sie die Fördermittel 2023 in die Reiter für 2023 ein. Im Rahmen des zahlenmäßigen Nachweises ist im Portal der Reiter „Ausgaben und Umdispositionen“ zu aktualisieren. Die Excel wird im Portal im Reiter „Abschlussnachweis“ hochgeladen.
Für Projekte mit neunmonatiger Laufzeit gilt:
Der Sachbericht wird als Word-Vorlage zur Verfügung gestellt und von Ihnen als PDF eingereicht.
Für den zahlenmäßigen Nachweis nutzen Sie zwingend die aktualisierte Vorlage aus den Downloads zum Abschlussnachweis. Kopieren Sie die Daten aus dem Zwischennachweis 2022 in die Reiter 2022. Tragen Sie die Fördermittel 2023 in die Reiter für 2023 ein; die Anleitung finden Sie weiterhin hier in den Downloads zum Zwischennachweis. Im Rahmen des zahlenmäßigen Nachweises ist im Portal der Reiter „Ausgaben und Umdispositionen“ zu aktualisieren.
Für alle Projekte gilt:
Sie müssen keine Belege einreichen. Diese fordern wir nur anlassbezogen im Falle einer vertieften Prüfung an. Senden Sie uns den Nachweis nicht per Post zu. Wir benötigen keine Unterschrift auf dem Abschlussnachweis.
In die Inventarliste sind alle Gegenstände aus der Finanzposition „Investition“ und ggf. „Sachmittel“ aufzunehmen, wenn der Wert > 800,- EUR.
Bei Fragen zum Thema Abschlussnachweis kontaktieren Sie uns gern über die Kommentarfunktion im Portal oder nutzen Sie unsere Telefonsprechstunde dienstags von 10.00 bis 11.30 Uhr unter +49 40 6059815 72.
Abschlussnachweis:
Freiraum 2022
Der Zwischennachweis
Der Zwischennachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis und ist für das abgeschlossene Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres im StIL-Portal einzureichen.
Der Sachbericht wird direkt im StIL-Portal eingegeben. Zu Ihrer Übersicht und Vorbereitung finden Sie unten im Download-Bereich ein Muster.
Den zahlenmäßigen Zwischennachweis geben Sie in der Excel-Vorlage ein (siehe Download) und laden ihn im Portal unterhalb des Sachberichts hoch.
Im Rahmen des zahlenmäßigen Nachweises werden im Portal die Reiter „Ausgaben und Umdispositionen“ und „Rückzahlung“ gepflegt. Hinweise dazu finden Sie in den Anleitungen.
Im Download-Bereich finden Sie eine Anleitung zum Zwischennachweis und Rückzahlungen im Portal. Eine weitere Anleitung gibt wichtige Hinweise zum Ausfüllen des zahlenmäßigen Nachweises.
Sie müssen keine Belege einreichen. Diese fordern wir nur anlassbezogen im Falle einer vertieften Prüfung an. Senden Sie uns den Nachweis bitte nicht per E-Mail oder Post zu. Wir benötigen auch keine Unterschrift auf dem Zwischennachweis.
Bei Fragen zum Thema Zwischennachweis kontaktieren Sie uns gern über die Kommentarfunktion im Portal oder nutzen Sie unsere Telefonsprechstunde dienstags von 10.00 bis 11.30 Uhr unter +49 40 6059815 72.