Freiraum 2023
Freiraum für die Lehrentwicklung
Dem inhaltlichen Auswahlprozess war bei „Freiraum 2023“ ein Verfahren zur Interessenbekundung mit anschließendem Losverfahren vorgeschaltet. Warum wir das Verfahren für „Freiraum 2023“ verändert haben und was wir aus der ersten „Freiraum“-Ausschreibung gelernt haben, erklärt unsere Vorständin Dr. Cornelia Raue in unserem Blog.
Zum Interessenbekundungsverfahren und der Auslosung
Im Einreichungszeitraum von zwei Wochen (1.-15.02.23) haben wir insgesamt 4596 Interessenbekundungen erhalten. Vor der Auslosung haben wir geprüft, dass alle Voraussetzungen zur Einreichung der Interessenbekundung erfüllt sind: Pro Person konnte nur eine Interessenbekundung eingereicht werden; ebenso war pro Projektidee nur eine Interessenbekundung möglich.
Wir haben 500 Lose gezogen. Im Ergebnis des Losverfahrens sind 534 Interessent:innen antragsberechtigt. Diese Zahl ergibt sich daraus, dass die genannten Kooperationspartner:innen im nächsten Schritt eigene Anträge einreichen werden.
Die Auslosung der 500 Interessenbekundungen erfolgte rein zufallsbasiert. Faktoren wie der Zeitpunkt der Einreichung oder die Anzahl der Kooperationspartner:innen spielten keine Rolle. Es wurde keine Gewichtung nach Kriterien (etwa nach Bundesländern oder Hochschulart) vorgenommen. Die Auslosung wurde unter Mitwirkung von zwei Mitgliedern des Ausschusses zur Projektauswahl und unter juristischer Aufsicht vorgenommen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
Freiraum 2023: Der Auswahlprozess

Details zur Ausschreibung
Mit dieser Ausschreibung wollen wir Offenheit und Kreativität in der Hochschullehre ermöglichen. Die Förderung soll die Freiheit schaffen, Ideen für die Lehre zu entwickeln und zu erproben. Wir vergeben Mittel für experimentelle Konzepte.
Die Ausschreibung ist thematisch offen. Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen, sind willkommen: Lehr- und Studienformate können konzipiert, ausprobiert und reflektiert werden. Prozesse, die mit dem Lehren und Lernen an Hochschulen in Verbindung stehen, sowie Module und Studiengänge können neu gedacht und umgesetzt werden.
Die Vorhaben sollen die Lernprozesse der Studierenden in den Mittelpunkt stellen. Ausschlaggebend für die Auswahl eines Projekts ist die Veränderung, die die Antragsteller:innen im Vergleich zur Ausgangssituation am jeweiligen Standort anstoßen möchten.
Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen mit Lehrbezug. Diese können an staatlichen oder privaten Hochschulen tätig sein. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit kann die Stiftung nur Projekte an steuerbegünstigten Institutionen fördern.
Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person. Kooperationen zwischen Personen an unterschiedlichen Hochschulen sind möglich. Im Falle einer Kooperation beantragen die Kooperationspartner:innen separate Projekte und beschreiben im Antragsformular, wie die Kooperation gestaltet wird.
Die Art der Förderung ist offen. Von Tutor:innenstellen bis zur Gastprofessur ist alles möglich. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Im Rahmen von Freiraum 2023 stehen insgesamt 25 Mio. Euro zur Verfügung.
Interessensbekundungsverfahren
Für die Ausschreibung „Freiraum 2023” ist dem inhaltlichen Auswahlprozess ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Interessenbekundungen konnten vom 01. bis 15. Februar 2023 eingereicht werden.
Dabei galten die folgenden Bedingungen:
- Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden.
- Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden.
- Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost. Insgesamt werden 500 Lose gezogen.
- Anträge können nur von Personen eingereicht werden, die nach der Auslosung zur Einreichung aufgefordert werden. Der Antrag muss von derselben Person eingereicht werden wie die Interessenbekundung.
- Der Antrag muss inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauen: Die Gutachter:innen überprüfen, ob Antrag und Interessenbekundung miteinander in Verbindung stehen.
- Interessent:innen, die mit Personen an anderen Hochschulen kooperieren wollen, reichen eine gemeinsame Interessenbekundung ein. Wird die gemeinsame Interessenbekundung ausgelost, erhalten alle Kooperationspartner:innen die Aufforderung, einen Antrag einzureichen. Die Anträge werden von den Kooperationspartner:innen separat eingereicht.
- Personen, die als Kooperationspartner:innen genannt sind, können keine eigene Interessenbekundung einreichen.
Antragsverfahren
Anträge sind nach erfolgreicher Auslosung im Interessenbekundungsverfahren ausschließlich digital über das StIL-Portal einzureichen. Ein Antrag umfasst Rahmendaten zum Projekt sowie eine Projektbeschreibung anhand der folgenden Aspekte:
- Ausgangslage im Bereich Studium und Lehre an der Hochschule
- Projektziele und angestrebte Wirkungen
- Projektvorhaben und die darin vorgesehenen Maßnahmen
- Ggfs. Gestaltung der Zusammenarbeit bei Kooperationen
Einzureichen ist außerdem ein Maßnahmen- und Ausgabenplan anhand der zur Verfügung gestellten Vorlage. Die Stiftung übernimmt keine Kosten für die Antragstellung.
Die Stiftung prüft die formalen Voraussetzungen der Antragstellung. Die Förderentscheidung wird durch einen Ausschuss zur Projektauswahl getroffen, der aus Expert:innen aus Hochschulen (inklusive Studierende) und Wissenschaft sowie Vertreter:innen der Länder und des Bundes besteht. Die Expert:innen haben insgesamt die Mehrheit der Stimmen. Die Expert:innen prüfen die Anträge auf ihre Förderwürdigkeit und geben eine Empfehlung ab. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss in seiner Gesamtheit. Die Förderentscheidungen werden anschließend schriftlich mitgeteilt.
„Freiraum“ ist eine wiederkehrende Ausschreibung.
Die inhaltlichen Auswahlkriterien sind:
1. Innovationsgrad
- Neuheit und Ambitioniertheit des Ansatzes im Lehrkontext
- Ebene der Innovation: insbesondere Lehrveranstaltung bzw. Modulebene
- Stets zu beurteilen im Kontext des Stands der jeweiligen Lehrveranstaltung
2. Einbindung von Studierenden
- Einbindung von Studierenden in den Beantragungsprozess und/oder
- Einbindung von Studierenden bei der Umsetzung des Projekts
3. Didaktische und organisationale Schlüssigkeit
- Machbarkeit des Projekts
- Transferpotential der Projekterkenntnisse in andere Lehrkontexte
- Stringenz des Maßnahmen- und Ausgabenplans
- Reflexion der Arbeitskultur
- Angemessenheit des Finanzierungvolumens
4. Wirksamkeitsprüfung
- Darstellung von Wirkannahmen und Konzepten zu deren Überprüfung
- Überzeugende Darlegung des Anknüpfens und Lernens aus anderen Lehrkontexten
- Qualität der offenen Fragen, die das Projekt adressiert
- Berücksichtigung der Heterogenität der Studierenden
- Reichweite der Maßnahmen
- Angenommene Strahlkraft des Projekts bei erfolgreicher Umsetzung
Die Kriterien dienen zur Orientierung: In den Anträgen müssen nicht alle Aspekte vollständig und gleichermaßen enthalten sein; sie stellen keine notwendige Struktur für die Anträge dar.
Die Stiftung gewährt gemäß ihrer Satzung (§ 3 Stiftungszweck) eine Projektförderung aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung einer Projektförderung besteht nicht.
Es gelten die Förderbedingungen mit dem Fördervertrag für die Ausschreibung „Freiraum 2023“.
Ausschreibung:
Freiraum 2023
- Interessenbekundung:
01. bis 15. Februar 2023 - Antragstellung:
01. März bis 30. April 2023 - Beginn der Förderung:
01. April 2024 - Projektlaufzeit:
bis zu 24 Monate