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Freiraum 2023

  • Home / Förderung / Freiraum 2023 / Begutachtungs- & Auswahlprozess
  • Begutachtungs- und Auswahlprozess

    Begutachtung, Bewertung, Entscheidung: Hier informieren wir über die Schritte des Begutachtungs- und Auswahlprozesses und geben Auskunft über die beteiligten Gremien und Personen für die Ausschreibung „Freiraum 2023“.

    Das gesamte Verfahren der Begutachtung und Bewertung erfolgt wissenschaftsgeleitet. Expertise fließt auf unterschiedlichen Ebenen ein. Der Auswahlprozess wird organisatorisch von der Geschäftsstelle der Stiftung getragen.

    Die Begutachtung aller Anträge erfolgt durch Mitglieder der Hochschulen aus den Bereichen der Hochschulleitungen und des Hochschulmanagements sowie der Hochschuldidaktik. Unsere Gutachter:innen sind Professor:innen, Studierende, Wissenschaftliche Mitarbeitende. Sie werden von den Hochschulen und hochschulnahen Institutionen vorgeschlagen. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt nach strengen Kriterien. So sind die weitaus meisten Gutachter:innen durch Weiterbildungen (Lehre_hoch_n, Stifterverband, hochschuldidaktische Weiterbildungen, etc.) oder durch überregionale Lehrpreise ausgewiesene Fachleute für Hochschullehre; am Prozess beteiligte Studierende sind beispielsweise über den freien zusammenschluss von student*innenschaften, die Digital Changemakers des Hochschulforums Digitalisierung oder Erfahrungen im Akkreditierungsprozess mit Fragen der Lehrentwicklung vertraut.

    Die Bewertung der Anträge erfolgt durch die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl. Die Entscheidung über die Förderung trifft schließlich der Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit: Er besteht aus den wissenschaftlichen Mitgliedern des Ausschusses zur Projektauswahl sowie vier Vertreter:innen der Länder und des Bundes.

    Die konkreten Verfahrensschritte der Auswahl und die Zeitplanung bis zum Förderbeginn sind im Folgenden im Detail dargestellt:

    1) Begutachtung: Formale Prüfung durch die Geschäftsstelle und inhaltliche Beurteilung durch die Gutachter:innen

    Nach formaler Prüfung durch die Geschäftsstelle werden die Projektanträge, die die formale Prüfung bestanden haben, durch mehrere Gutachter:innen begutachtet.

    Aufgrund eines möglicherweise bestehenden Anscheins der Befangenheit erhalten die Gutachter:innen keine Anträge ihrer Hochschulen und sind aufgefordert, weitere Ausschlüsse durch individuelle Befangenheiten (gemäß der Befangenheitskriterien der DFG) zu formulieren.

    Die Begutachtung startet Anfang Juni über das StIL-Portal. Die Gutachter:innen beurteilen die Projektanträge anhand des operationalisierten Kriterienkatalogs der Ausschreibung „Freiraum 2023“. Dies geschieht ohne Absprache zwischen den Gutachter:innen.

    Die Abgabe der Voten erfolgt über das StIL-Portal. Dieses erfasst sowohl Informationen zum Kriterienraster als auch Begründungstexte und die abschließende allgemeine Einschätzung (mit höchster Priorität förderwürdig; förderwürdig; eingeschränkt förderwürdig; nicht zur Förderung empfohlen) zu den Anträgen.

    2) Bewertung: Erarbeitung einer Vorschlagsliste durch die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl

    Die Bewertung der Projektanträge durch die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl basiert auf der Qualität der einzelnen Anträge (abgebildet durch die inhaltlichen Gutachten) sowie dem Ziel, die Hochschullandschaft in ihrer Breite zu fördern. Dabei stützt sich der Ausschuss auf die schriftlichen Gutachten und diskutiert sowohl mögliche Abweichungen zwischen Gutachten als auch deren Begründungen.

    Die wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl erstellen eine Vorschlagsliste für den Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit.

    3) Entscheidung: Beschluss durch den Ausschuss zur Projektauswahl in seiner Gesamtheit

    Auf Basis der Empfehlung der wissenschaftlichen Mitglieder des Ausschusses zur Projektauswahl trifft der Ausschuss zur Projektauswahl die abschließende Förderentscheidung.

    Gemäß der Stiftungssatzung verfügen die Wissenschaftler:innen über die Mehrheit der Stimmen im Ausschuss zur Projektauswahl.

    4) Umsetzung der Förderentscheidung

    Die weitere Umsetzung der Förderentscheidung gemäß der Förderbedingungen erfolgt durch die Geschäftsstelle der Stiftung Innovation in der Hochschullehre in Kooperation mit den erfolgreichen Hochschulen.

    © 2022 Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH

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