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    FAQ-Thema: Finanzplanung

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Einrichtung beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der antragstellenden Einrichtung jedoch gegeben sein.

    Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Bei anderen Einrichtungen ist ebenso zu verfahren: Die geförderte Tätigkeit muss sich nachweislich auf das Projekt beziehen.

    Pro Projekt können insgesamt Fördermittel bis zu einer maximalen Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Dabei wird nicht zwischen Einzel- und Verbundprojekten unterschieden. Die Verbundleitung verantwortet die Einhaltung der maximalen Fördersumme.