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    FAQ-Thema: Mittelanforderung

    Ist die Mittelanforderung korrekt und vollständig per E-Mail eingegangen, so erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach der Frist für die Mittelanforderung.

    Falls zu den Stichtagen keine Mittel angefordert werden sollen, benachrichtigen Sie uns kurz per Mail über das Aussetzen des Mittelabrufs. Falls verbliebene Mittel weiterverwendet werden sollen, muss auch eine Auskunft darüber erfolgen.

    Die Mittelanforderung erfolgt per Formular, welches ausgefüllt an fokus@stiftung-hochschullehre.de gesendet wird. Pro Stichtag kann nur eine Mittelanforderung eingesendet werden. Sollten Sie eine Korrektur an einer bereits eingereichten Anforderung vornehmen müssen, schreiben Sie uns eine Nachricht per E-Mail. Sofern die Anforderung noch nicht genehmigt wurde, kann sie zur Bearbeitung freigeschaltet werden.

    Fördermittel sind in der Regel im Voraus für die kommenden drei Monate anzufordern. Folgende Stichtage gelten für die genannten Zeiträume:

    • Februar = Januar bis inkl. März
    • April = April bis inkl. Juni
    • Juli = Juli bis inkl. September
    • Oktober = Oktober bis inkl. Dezember
    • Dezember = mögliche Restmittel zur Verausgabung bis inkl. 31.03. des Folgejahres

    Sie erhalten etwa 20 Tage vor den jeweiligen Stichtagen eine Erinnerung per E-Mail, dass Sie eine Mittelanforderung einreichen können. Mittelanforderungen müssen bis spätestens 12 Uhr des Stichtages bei der Stiftung eingegangen sein. Eine Mittelanforderung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich.

    Die Fördermittel, die für ein Kalenderjahr im Finanzierungsplan veranschlagt sind, müssen spätestens bis zum 01. Dezember angefordert werden, da sie andernfalls verfallen (siehe Förderbedingungen 4.2).

    Die Frist für die letzte Mittelanforderung des Jahres ist der 01. Dezember (bis 12 Uhr). Die Auszahlung der am 01. Dezember angeforderten Mittel erfolgt zum 30. Dezember. Die Verausgabung dieser Mittel kann unter den folgenden Bedingungen bis zum 31. März erfolgen: Die Verbindlichkeit für die jeweilige Ausgabe ist noch im Vorjahr entstanden. Für Personalmittel bedeutet dies, dass ein Arbeitsvertrag im Vorjahr geschlossen worden sein muss. Auftragsverfahren für Investitions- oder Sachmittel müssen abgeschlossen und der Auftrag im Vorjahr vergeben worden sein. Bestellungen müssen ausgelöst worden sein, auch wenn die Lieferung, Rechnungsstellung und Bezahlung im ersten Quartal des Folgejahres erfolgen. Über den 31. März hinaus ist eine Verwendung der Mittel aus dem Vorjahr nicht mehr möglich. Fördermittel, die nicht bis zum 01. Dezember angefordert wurden, verfallen.

    Die Fördermittel werden entsprechend der im Finanzierungsplan veranschlagten Summen angefordert. Umdispositionen sind bei der Mittelanforderung noch nicht anzugeben. Wenn Sie bspw. planen, Sachmittel in Personalmittel umzudisponieren, rufen Sie die Mittel dennoch aus dem Budget der Sachmittel ab, so wie ursprünglich im Finanzierungsplan angegeben.

    Bitte beachten Sie die Grenze zur Zustimmung von Umdispositionen von über 20% durch die Stiftung und dokumentieren alle Umdispositionen, die darunter liegen im Laufe des Jahres. Die Verantwortung für die ausreichende Dokumentation von Abweichungen vom Finanzierungsplan liegt bei den Fördermittelempfänger:innen.

    Ja, im Sinne des Jährlichkeitsprinzips ist die Summe der Fördermittel, die laut des Finanzierungsplans auf ein Kalenderjahr entfällt, im betreffenden Jahr anzufordern. Ein Mittelübertrag in das Folgejahr ist nicht möglich. Während der Projektlaufzeit können Fördermittel nur innerhalb der für ein Kalenderjahr kalkulierten Summe zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.

    Ist die Mittelanforderung korrekt und vollständig über das StIL-Portal eingegangen, so erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach der Frist für die Mittelanforderung.

    Reichen Sie keine Mittelanforderung mit 0,- EUR ein. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine kurze Nachricht über das StIL-Portal, dass Sie zum betreffenden Stichtag keine Mittel anfordern werden.

    Haben Sie die angeforderten Mittel aus der letzten Mittelanforderung nicht vollständig verwendet, können Sie den Verbleib im Projekt beantragen. In diesem Fall ist kurz zu begründen, warum die Mittel nicht alsbaldig verausgabt werden konnten. Anschließend tragen Sie ein, wie Sie die verbliebenen Mittel einsetzen werden.

    Pro Stichtag kann nur eine Mittelanforderung eingesendet werden. Sollten Sie eine Korrektur an einer bereits eingereichten Anforderung vornehmen müssen, schreiben Sie uns eine Nachricht über das StIL-Portal. Sofern die Anforderung noch nicht genehmigt wurde, kann sie zur Bearbeitung freigeschaltet werden.

    Fördermittel sind in der Regel im Voraus für die kommenden drei Monate anzufordern. Folgende Stichtage gelten für die genannten Zeiträume:

    • 01. Februar = Januar bis inkl. März
    • 01. April = April bis inkl. Juni
    • 01. Juli = Juli bis inkl. September
    • 01. Oktober = Oktober bis inkl. Dezember
    • 01. Dezember = mögliche Restmittel zur Verausgabung bis inkl. 31.03. des Folgejahres

     

    Sie erhalten etwa 20 Tage vor den jeweiligen Stichtagen eine automatisierte Nachricht aus dem StIL-Portal, dass Sie eine Mittelanforderung einreichen können. Mittelanforderungen müssen bis spätestens 12 Uhr des Stichtages bei der Stiftung eingegangen sein (bitte nach dem Absenden im Portal nochmals speichern). Eine Mittelanforderung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich.

    Die Fördermittel, die für ein Kalenderjahr im Finanzierungsplan veranschlagt sind, müssen spätestens bis zum 01. Dezember angefordert werden, da sie andernfalls verfallen (siehe Förderbedingungen 4.2).