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  • Wann können Fördermittel angefordert werden?

    Fördermittel sind in der Regel im Voraus für die kommenden drei Monate anzufordern. Folgende Stichtage gelten für die genannten Zeiträume:

    • 01. Februar = Januar bis inkl. März
    • 01. April = April bis inkl. Juni
    • 01. Juli = Juli bis inkl. September
    • 01. Oktober = Oktober bis inkl. Dezember
    • 01. Dezember = mögliche Restmittel zur Verausgabung bis inkl. 31.03. des Folgejahres

     

    Sie erhalten etwa 20 Tage vor den jeweiligen Stichtagen eine automatisierte Nachricht aus dem StIL-Portal, dass Sie eine Mittelanforderung einreichen können. Mittelanforderungen müssen bis spätestens 12 Uhr des Stichtages bei der Stiftung eingegangen sein (bitte nach dem Absenden im Portal nochmals speichern). Eine Mittelanforderung zu anderen Zeitpunkten ist nicht möglich.

    Die Fördermittel, die für ein Kalenderjahr im Finanzierungsplan veranschlagt sind, müssen spätestens bis zum 01. Dezember angefordert werden, da sie andernfalls verfallen (siehe Förderbedingungen 4.2).