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    FAQ-Förderung: Freiraum 2025

    Für direkte Verwaltungsausgaben, die durch das Projekt unmittelbar und zusätzlich verursacht werden, wie bspw. Geschäftsbedarf und Verbrauchsmaterialien, wird eine Sachmittelpauschale in Höhe von 10 % je Projektjahr gemessen an den gesamten Personalmitteln gefördert. Die Berechnung erfolgt wie an folgendem Beispiel: Bei einer E13-Stelle im Umfang von einer VZÄ (Kosten: 172.467,00 EUR für die gesamte Projektlaufzeit von 24 Monaten) entsteht für ein volles Jahr ein Wert von 17.246,70 EUR (10 % der Gesamtsumme). Die Pauschale wird anteilig berechnet, sollte die Laufzeit in einem Jahr weniger als 12 Monate betragen. Für die Projektlaufzeit von 24 Monaten bei einem Projektstart im April beträgt sie insgesamt 34.493,40 EUR (12.935,03 EUR bei einer Laufzeit von drei Monaten in Projektjahr 01; 17.246,70 EUR bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in Projektjahr 02 und 4.311,68 EUR bei einer Laufzeit von neun Monaten in Projektjahr 03).

    Förderungen

    Das Verfahren von Freiraum 2025 legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Diese Regelung wird anhand eines Textvergleichs überprüft. Zudem prüfen die Gutachter:innen, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbaut, sodass sichergestellt ist, dass die Projektidee bereits zum Zeitpunkt der Interessenbekundung vorhanden ist (siehe dazu auch: https://stiftung-hochschullehre.de/faq/was-bedeutet-es-dass-der-antrag-auf-der-interessenbekundung-aufbauen-muss/). Ein negatives Prüfergebnis führt in beiden Fällen zum Ausschluss vom Verfahren.

    Die Losziehung erfolgte nach einer Bereinigung der Daten (zu Gründen für den Ausschluss vom Verfahren siehe: https://stiftung-hochschullehre.de/faq/in-welchen-faellen-wurden-interessenbekundungen-vom-losverfahren-ausgeschlossen/) nach dem reinen Zufallsprinzip. Dabei wurde schrittweise vorgegangen, um die Lose zu berücksichtigen, die die Zusammenarbeit von zwei oder drei Projekten abbilden. Nach Ziehung jeder Interessenbekundung wurde überprüft, ob eine Kooperation angegeben war. Falls ja, wurden die ein oder zwei angegebenen Interessenbekundungen ebenfalls aufgenommen. Die Voraussetzung hierfür war die Wortgleichheit der Projektskizze. Dieses Verfahren wurde wiederholt, bis 500 Lose erreicht waren.

    In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen. Nicht alle in den Allgemeinen Förderbedingungen genannten Regelungen gelten für alle Förderungen. So sind bspw. Verbünde oder Netzwerke nur antragsberechtigt, wenn diese als Zielgruppe in der Ausschreibung angesprochen werden.

    Im Dokument „Operationalisierung der Auswahlkriterien“ sind Erläuterungen der Kriterien zu finden, die Grundlage für die wissenschaftliche Begutachtung sind. Im Rahmen der Begutachtung und Auswahl erfolgt keine Gewichtung der Kriterien. Sie sollen vielmehr kontextbezogen und als Orientierungshilfe verstanden werden. Die Bewertung eines Antrags erfolgt ganzheitlich und die Einbeziehung der inhaltlichen Auswahlkriterien in die Projektbeschreibung richtet sich nach der Schwerpunktsetzung des jeweiligen Projekts. Daher müssen nicht alle Aspekte gleichermaßen enthalten sein.

    Förderungen

    Der Schwerpunkt der Ausschreibung liegt auf den Lernprozessen der Studierenden. Projekte, die beispielsweise Unterstützungsangebote für Promovierende entwickeln, sind dabei nicht ausgeschlossen. Mitarbeiter:innen können auf Qualifizierungsstellen eingestellt werden, sofern daraus ein Gewinn für das Projektvorhaben entsteht. Nicht gefördert werden können reine Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion. Begleitende Forschung ist in den Projekten jedoch möglich und erwünscht.

    Förderungen

    Sollen an der Hochschule dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter:innen (grundfinanziertes Personal) im Projekt mitarbeiten und dafür freigestellt werden, wird eine Projekteinsatzverfügung oder eine Ergänzung im Arbeitsvertrag benötigt, die deutlich den Zeitraum und Umfang der Projektarbeit ausweist und das Projekt benennt. Ist ein:e Mitarbeiter:in sowohl im Projekt als auch in anderen Bereichen an der Hochschule tätig, sind die Stellenanteile voneinander unabhängig zu verwalten. Der Stellenanteil, der durch die Fördermittel der Stiftung gedeckt wird, muss zur Erreichung der Projektziele eingesetzt werden.

    Förderungen

    Die Antragsteller:innen bestätigen mit der Antragstellung, dass die Hochschulleitung über den Antrag in Kenntnis gesetzt wurde und dass das Projekt administrativ von der Hochschule unterstützt wird. Eine schriftliche Bestätigung der Hochschulleitung ist im Antragsprozess von Freiraum 2025 nicht vorgesehen. Der Fördervertrag wird im Falle einer Förderung von der Hochschulleitung unterzeichnet.

    Förderungen

    Zum Ausschluss können folgende Gründe geführt haben, die den in der Ausschreibung und im Antragsformular definierten Regeln widersprechen:

    • Ein:e Interessent:in hat mehr als eine Interessenbekundung eingereicht.
    • Eine Projektidee wurde von derselben Hochschule mehrfach eingereicht.
    • Mehr als drei unterschiedliche Hochschulen haben eine Zusammenarbeit angegeben.

    In der Förderung Freiraum 2025 werden Einzelanträge gefördert. Wird eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Personen an mehreren Hochschulen angestrebt, können Interessent:innen von bis zu drei unterschiedlichen Hochschulen jeweils eine Interessenbekundung einreichen, die nach der Einreichung zu einem gemeinsamen Los zusammengefasst wird. Hierfür ist zwingend erforderlich, dass die Zusammenarbeit im Förderportal angegeben wird und der Text der Projektskizzen aller beteiligten Interessent:innen wortgleich ist.

    Förderungen

    Interessenbekundungen können ausschließlich über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden: https://foerderportal.stiftung-hochschullehre.de. Dafür ist die Registrierung im Portal notwendig. Im Anschluss kann eine Interessenbekundung angelegt und nach Ausfüllen aller Pflichtfelder abgesendet werden. Interessent:innen erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

    Vor dem Absenden kann eine Interessenbekundung gelöscht und neu angelegt werden. Nach dem Absenden ist keine Bearbeitung mehr möglich. War eine eingereichte Interessenbekundung fehlerhaft, kann eine neue Interessenbekundung eingereicht werden. Die fehlerhafte Interessenbekundung ist bis zum Ende der Einreichfrist (23. Februar 2024, 23:59 Uhr) zurückzuziehen. Wenn dies nicht geschieht, wird diese Person vom Verfahren ausgeschlossen.

    Förderungen

    Nein, der Account aus vorigen Förderungen (z.B. Freiraum 2022 oder 2023) ist nicht nutzbar. Jede:r Interessent:in muss sich für die Interessenbekundung im Rahmen von Freiraum 2025 im neuen Förderportal registrieren.

    Förderungen

    Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an den Förderungen ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Einrichtungen oder Firmen im Ausland vergeben.

    Ja, Projekte in der Förderung Freiraum 2025 laufen vom 01. April 2025 bis zum 31. März 2027. Eine Anpassung des Zeitraums ist nicht möglich.

    Förderungen

    Die Mitarbeit in den geförderten Projekten von Personen, die aktuell nicht hauptberuflich an der Hochschule beschäftigt sind, z.B. Lehrbeauftragte oder Studierende, ist ausdrücklich erwünscht. Mit den Anträgen können Personalstellen für diese Personengruppe beantragt werden. Der Antrag muss allerdings von einem Mitglied der Hochschule entsprechend der Antragsberechtigung eingereicht werden. Studierende und Lehrbeauftragte sind nicht antragsberechtigt.

    Förderungen

    Ja, antragsberechtigte Personen können Anträge einreichen und beispielsweise Personalstellen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht am Projekt beteiligt sind oder nur eine beratende Funktion einnehmen.

    Förderungen

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Hochschule beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung (11. März bis 29. April 2024) muss die Anstellung an der Hochschule jedoch gegeben sein

    Förderungen

    Es können nur Projekte gefördert werden, die vor dem Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen wurden. Das Projektvorhaben muss in sich geschlossen sein und Projektziele verfolgen, die von Vorarbeiten und anderen Projekten eindeutig abgegrenzt werden können. Dies schließt aber nicht aus, auf Ergebnissen aus anderen Projekten aufzubauen.

    Förderungen

    Anträge auf Englisch einzureichen ist möglich. Leider können wir die Ausschreibungsunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf Englisch anbieten.

    Förderungen

    Als „hauptberuflich“ gilt eine Tätigkeit, die entgeltlich erbracht wird, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht. Die Hauptberuflichkeit an der Hochschule kann auch bei Teilzeitstellen gegeben sein, wenn keine weitere Tätigkeit ausgeübt wird, die den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

    Förderungen

    Die Projektskizze aus dem Interessenbekundungsverfahren wird den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt. Die Gutachter:innen beurteilen, ob ein Zusammenhang zwischen der Projektskizze und dem Antrag besteht. Die Projektidee kann weiterentwickelt und verändert worden sein, sollte aber im Kern erkennbar bleiben.

    Förderungen

    Bei der Interessenbekundung kann angegeben werden, wenn geplant ist, mit bis zu zwei weiteren Interessent:innen an anderen Hochschulen zusammenzuarbeiten. Diese und alle weiteren Kooperationen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Projektbeschreibung inhaltlich dargestellt. Die Beschreibung des Mehrwerts der Kooperation für das Projekt und seine Ziele wird in der Begutachtung berücksichtigt.

    Auch die Kooperation mit Einrichtungen und Personen, die nicht im Rahmen von „Freiraum” gefördert werden, ist möglich. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts können beispielsweise Aufträge an Institutionen oder Firmen vergeben werden; Reise- und Honorarkosten für externe Referent:innen können mit den Fördermitteln übernommen werden.
    Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte. Projektanträge werden von Einzelpersonen individuell eingereicht. Bei einer Kooperation handelt es sich nicht um einen formalen Verbund. Die Projektverwaltung erfolgt durch jede Hochschule separat.

    Förderungen

    Für die Förderung „Freiraum 2025“ bieten wir während der Antragsphase (11. März bis 26. April 2024) dienstags von 10.00 bis 11.30 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr unter +49 40 6059815 71 eine telefonische Sprechstunde an. Fragen können Sie zudem per E-Mail an foerderung@stiftung-hochschullehre.de senden.

    Die Beratung zur Förderung „Lehrarchitektur“ startet im Mai 2024. Wir bitten Sie, bis dahin möglichst von Rückfragen abzusehen. Sollten Sie dringende Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an foerderung@stiftung-hochschullehre.de.

    Pro Person kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost. Werden pro Person mehrere Interessenbekundungen (über abweichende E-Mail-Adressen) eingereicht, wird diese Person vom Verfahren ausgeschlossen.

    Insgesamt werden 500 Lose gezogen. Anträge können nur von Personen eingereicht werden, deren Interessenbekundung ausgelost wurde. Interessent:in und Antragsteller:in müssen identisch sein.

    Die Interessenbekundung umfasst die Angabe von Interessent:in und Hochschule sowie eine Projektskizze im Umfang von 1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen).

    Der Antrag umfasst die vier im Ausschreibungstext genannten Themenbereiche im Umfang von insgesamt ungefähr 9.000 Zeichen. Zudem sind weitere Informationen zur antragstellenden Hochschule und zur Person des:der Antragsteller:in anzugeben.

    Einzureichen sind im Rahmen der Antragstellung außerdem ein Finanzierungsplan sowie ein Arbeitsplan anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen. Optional können ein Literaturverzeichnis sowie Abbildungen eingereicht werden.

    Die Begründungen zur Projektnotwendigkeit werden pro Ausgabenposition in den Zwischennachweisen und dem Abschlussnachweis von der Stiftung eingefordert. Die Verantwortung für die ausreichende Dokumentation von Abweichungen vom Finanzierungsplan liegt bei den Fördermittelempfänger:innen.

    Der geprüfte Finanzierungsplan ist Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich. Verbundprojekte können Fördermittel während der Projektlaufzeit nicht zwischen den Verbundpartnern verschieben.

    Anpassungen einzelner Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich, wenn sie zum Erreichen der Projektziele notwendig sind und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu (inklusive) 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme überschritten werden, indem freie Mittel aus einer anderen Finanzposition umdisponiert werden. Diese Umdispositionen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig, sondern werden erst im Zwischennachweis dargestellt und begründet. Beträgt die beantragte Gesamt-Jahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden. Umdispositionen über 20% der Gesamtjahressumme sind zustimmungspflichtig.

    Ja, im Sinne des Jährlichkeitsprinzips ist die Summe der Fördermittel, die laut des Finanzierungsplans auf ein Kalenderjahr entfällt, im betreffenden Jahr anzufordern. Ein Mittelübertrag in das Folgejahr ist nicht möglich. Während der Projektlaufzeit können Fördermittel nur innerhalb der für ein Kalenderjahr kalkulierten Summe zwischen den verschiedenen Finanzpositionen umdisponiert werden.

    Steht Personal für eine gewisse Zeit des Projekts z.B. wegen Elternzeit oder Krankheit nicht zur Verfügung, verlängert sich das Projekt nicht automatisch. Das Projekt kann durch Finanzierung von Vertretungspersonal fortgeführt werden. Über etwaige Möglichkeiten einer Projektverlängerung stehen rechtzeitig im Projektverlauf Informationen zur Verfügung. Bitte denken Sie an Ihre Mitteilungspflicht, sollten sich Verzögerungen des Projekts von mind. sechs Wochen ergeben bzw. die Erreichung der Projektziele gefährdet sein.

    Ja, sowohl nicht ausgeloste Interessenbekundungen als auch nicht ausgewählte Anträge können erneut eingereicht werden.

    Nein, die Weitergabe und Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte (auch Kooperations- bzw. Verbundpartner) ist nicht zulässig. Bei einer Zusammenarbeit mit Dienstleistern o.ä., die nicht Teil des Projekts sind, ist es möglich, projektbezogene Ausgaben zu erstatten (z.B. Reisekosten).

    „Freiraum“ ist eine wiederkehrende Ausschreibung. In regelmäßigen Abständen wählt der Ausschuss zur Projektauswahl Projekte zur Förderung aus. Wenn Sie über den genauen Zeitpunkt der nächsten Förderrunde informiert werden wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.

    Der Fördervertrag wird mit der Hochschule geschlossen. Die Stiftung zahlt die Fördermittel an die Hochschule aus.

    Nein, die Stiftung kann keine Overhead-Pauschale zur Verfügung stellen.