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    FAQ-Förderung: Lehrarchitektur

    In den Allgemeinen Förderbedingungen sind die Regelungen für alle Förderungen der Stiftung festgelegt. Der Ausschreibungstext enthält die spezifischen Ziele und Rahmenbedingungen für die einzelnen Förderungen. Nicht alle in den Allgemeinen Förderbedingungen genannten Regelungen gelten für alle Förderungen. So sind bspw. Verbünde oder Netzwerke nur antragsberechtigt, wenn diese als Zielgruppe in der Ausschreibung angesprochen werden.

    Nein. Die Stiftung kann Fördermittel ausschließlich an Hochschulen in Deutschland vergeben. Die Beteiligung internationaler Hochschulen an den Förderungen ist daher nur in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule möglich: Eine deutsche Hochschule kann unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts Aufträge an Einrichtungen oder Firmen im Ausland vergeben.

    Für die Förderung „Freiraum 2025“ bieten wir während der Antragsphase (11. März bis 26. April 2024) dienstags von 10.00 bis 11.30 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr unter +49 40 6059815 71 eine telefonische Sprechstunde an. Fragen können Sie zudem per E-Mail an foerderung@stiftung-hochschullehre.de senden.

    Die Beratung zur Förderung „Lehrarchitektur“ startet im Mai 2024. Wir bitten Sie, bis dahin möglichst von Rückfragen abzusehen. Sollten Sie dringende Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an foerderung@stiftung-hochschullehre.de.

    Ob die zugrunde liegende Idee oder der Antragstext mithilfe generativer Modelle entwickelt oder erstellt wurde, ist für die Gutachter:innen nicht unmittelbar erkennbar. Im Sinne der wissenschaftlichen Integrität ist im Antragsprozess offenzulegen, ob und welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden.

    In der Ausschreibung „Lehrarchitektur“ wurden sechs Auswahlkriterien und zwei Querschnittsziele benannt. Sie bilden die Grundlage für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung und wurden durch den Ausschuss zur Projektauswahl operationalisiert.

    Verbundprojekte sind über eine projektleitende Hochschule zu beantragen. Verbundprojekte müssen eine gemeinsame Projektbeschreibung inkl. Arbeitsplan einreichen. Zusätzlich reicht jede:r Verbundpartner:in über die projektleitende Hochschule einen eigenen Finanzierungsplan ein. Der hochschulspezifische Finanzierungsplan ist die Grundlage für die Anforderung der Fördermittel, die jede:r Verbundpartner:in im Falle einer Zusage selbst durchführt.

    Jede Hochschule kann höchstens einen Einzelantrag einreichen und sich (als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner:in) an einem Verbundantrag beteiligen.

    Im Rahmen der Antragstellung können Grafiken und Abbildungen optional hochgeladen werden. Weitere Ausführungen und Hinweise werden vor dem Beginn der Antragstellung (ab Ende Juli 2024) veröffentlicht.

    Bei der Konzeption und Beantragung der Projektvorhaben sollten Erfahrungen von Lehrenden und Studierenden ebenso wie wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Daher wird es möglich sein, ein Literaturverzeichnis einzureichen.

    Die Stiftung empfiehlt die Zitationsweise der American Psychological Association. Das in PDF hochladbare Literaturverzeichnis reduziert nicht die zur Verfügung stehende Zeichenanzahl für die Projektbeschreibung.

    Die in der Ausschreibung skizzierte Brückenfinanzierung ist für den Antrag nicht zu berücksichtigen. Für eine Brückenfinanzierung wird auf Grundlage einer kritischen Reflektion des bisherigen Projektverlaufs ein – vom Antrag unabhängiges – Konzept zur strukturellen Verankerung einzureichen sein.

    Weitere Informationen werden den geförderten Projekten im Projektverlauf bereitgestellt.

    Die Entwicklung und Implementierung von Innovationen sind als Prozess zu verstehen. Daraus folgt, dass einer reflexiven Projektdurchführung und einer wissenschaftlichen Arbeitsweise eine zentrale Bedeutung zukommt. In der Projektbeschreibung ist darzulegen, wie die Projektziele agil verfolgt und die Effekte erfasst werden. Sofern möglich, sind den Projektzielen dafür konkrete Kriterien zuzuordnen, an denen sich der Erfolg beobachten lässt. Neben projektspezifischen Erfolgskriterien sollte eine methodisch offene, wissenschaftsgeleitete Wirkungsreflexion während der Projektdurchführung und damit ein formatives Evaluationskonzept inhärenter Bestandteil der Projektvorhaben sein.

    In der Konzeption und Projektdurchführung sind neben den Auswahlkriterien auch die Querschnittsthemen der Umwelt- und Ressourcenschonung sowie der Chancengerechtigkeit und Diversität zwingend zu berücksichtigen.

    Jeder Antrag besteht aus (1) einer Projektbeschreibung, (2) einem Arbeitsplan und (3) einem Finanzierungsplan.

    Die Projektbeschreibung erfolgt entlang vorgegebener Fragen und sollte für fachfremde Gutachter:innen nachvollziehbar sein. Zur Vorbereitung stehen weitere Informationen zur Projektbeschreibung zur Verfügung. Insgesamt umfasst die Projektbeschreibung in Form von Antworten auf diese Fragen maximal 36.000 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht rund 20 DIN-A4 Seiten).

    Optional können ein Literaturverzeichnis und Abbildungen eingereicht werden.

    Anträge können fachspezifisch wie fächerübergreifend sein, das gesamte Studienangebot umfassen oder sich auf einen Studiengang beschränken. Kleinere Hochschulen und solche, die in ihrem Studienangebot begrenzt sind, erhalten damit ebenfalls die Möglichkeit zur Teilnahme. Gleichzeitig kann es auch für große Hochschulen sinnvoll sein, eine Innovation zunächst zu erproben, um diese später auf andere Bereiche auszudehnen. Das Potential dafür muss im Antrag erkennbar sein.
    Selbstverständlich sind auch inter- und transdisziplinäre Modellprojekte möglich.

    Die Anzahl der geförderten Projekte ist von der Bewertung im wissenschaftsgeleiteten Verfahren abhängig. Es könnten ungefähr 80 Hochschulen gefördert werden. Diese Orientierungsgröße soll die Höhe der beantragten Fördermittel nicht beeinflussen.
    Die Höhe der beantragten Fördermittel ist nicht gedeckelt und richtet sich nach der Angemessenheit, Reichweite und der anvisierten strukturellen Verankerung des jeweiligen Projekts.

    Die Ausschreibung „Lehrarchitektur“ zielt auf die Stärkung der Lehre in der Wissenschaft. Damit sollen neue Möglichkeiten zur Profilbildung und Räume für eine kritisch Reflektion der Ziele, Strukturen und Effekte der Lehre eröffnet. Die angestrebten, modellhaften Projekte sollen die Vielfalt der Hochschulprofile sowie gesellschaftliche Anforderungen aufgreifen.

    Die thematische Ausgestaltung der Anträge liegt in der Verantwortung der Antragstellenden. Bestehende Schwerpunkte können ebenso ausgebaut, wie neuartige Konzepte implementiert werden.
    Die Hochschulen sollen ermutigt werden, vorhandene Spielräume ehrgeizig zu nutzen, um somit zur Etablierung des Lehrens als wissenschaftliches Feld beizutragen.

    Die eingereichten Konzepte sollen wissenschaftliche Evidenz ebenso wie die Erfahrung von Lehrenden und Studierenden berücksichtigen, grundsätzlich an den jeweiligen Forschungsstand im Handlungsfeld anknüpfen und diesen gleichzeitig für die Situation an der antragstellenden Hochschule spezifizieren.

    Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen über die Hochschulleitungen. Jede Hochschule kann einen Einzelantrag einreichen. Sie kann sich zusätzlich an einem Verbundantrag beteiligen. Die Beteiligung an mehreren Verbundanträgen ist nicht gestattet. Es obliegt der Hochschulleitung die Einhaltung der Antragsbeteiligung an einem Einzelantrag und einem Verbundantrag im Blick zu behalten, da ein Verstoß zum Ausschluss aus dem Antragsverfahren führen kann.

    Für „Lehrarchitektur“ sind ausschließlich staatliche Hochschulen als juristische Personen des öffentlichen Rechts antragsberechtigt. Private Einrichtungen, ggf. mit staatlicher Anerkennung und außerhochschulische Einrichtungen sowie Vereinigungen sind in dieser Ausschreibung nicht antragsberechtigt und auch nicht als Verbundpartner förderfähig.

    Alle antragsberechtigten Hochschulen für die Ausschreibung „Lehrarchitektur“ sind in dieser Liste enthalten. Diese Liste ist mit den zuständigen Landesministerien abgestimmt.