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  • Ist die Brückenfinanzierung im Antrag zu berücksichtigen?

    Die in der Ausschreibung skizzierte Brückenfinanzierung ist für den Antrag nicht zu berücksichtigen. Für eine Brückenfinanzierung wird auf Grundlage einer kritischen Reflektion des bisherigen Projektverlaufs ein – vom Antrag unabhängiges – Konzept zur strukturellen Verankerung einzureichen sein.

    Weitere Informationen werden den geförderten Projekten im Projektverlauf bereitgestellt.