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  • Wann ist die Rückzahlung von Fördermitteln zu tätigen?

    Sobald Ihnen bekannt ist, dass Fördermittel nicht verausgabt werden, melden Sie diese bitte unaufgefordert und unverzüglich über das StIL-Portal an die Stiftung zurück. Dies gilt für alle angeforderten Mittel, die nicht innerhalb von höchstens drei Monaten verwendet werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn Sie die Mittel bei der nächsten Mittelanforderung zum Verbleib beantragen und die Stiftung zustimmt.

    Weiterhin wird es aber notwendig sein, die in einem Haushaltsjahr nicht verwendeten Mittel an die Stiftung zurückzuüberweisen.

    Mittel, die bis zum 31.03. des Folgejahres nicht verausgabt wurden, sind spätestens nach Ende der Verausgabungsfrist (31.03.) an die Stiftung zurückzuzahlen.