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  • Ist die Brückenfinanzierung im Antrag zu berücksichtigen?

    Die in der Ausschreibung in Aussicht gestellte Brückenfinanzierung ist für den Antrag nicht zu berücksichtigen. Für eine Brückenfinanzierung wird auf Grundlage einer kritischen Reflektion des bisherigen Projektverlaufs ein – vom Antrag unabhängiges – Konzept zur strukturellen Verankerung einzureichen sein.

    Für die Brückenfinanzierung kommen vor allem jene Projekte infrage, die besonders weitreichende strukturelle Veränderungen umgesetzt, initiiert bzw. erprobt haben.