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  • Kann eine befristet beschäftigte Person einen Antrag einreichen?

    Grundsätzlich ist die Einreichung durch befristet an einer Hochschule beschäftigte Personen möglich, sofern sie die Antragsberechtigung erfüllen. Zumindest für den Zeitraum der Antragstellung muss die Anstellung an der Hochschule jedoch gegeben sein.

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