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  • Können Ausgaben getätigt werden, die laut Finanzierungsplan nicht vorgesehen waren? (nur Fokus-Förderungen)

    Der geprüfte Finanzierungsplan wird Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich.

    Veränderungen von einzelnen Ausgabenposten innerhalb einer Finanzposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Finanzpositionen um bis zu 20 Prozent der Gesamtjahressumme überschritten werden, sofern die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Finanzpositionen ausgeglichen werden kann (Umdisposition). Diese Anpassungen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig. Beträgt die beantragte Gesamtjahressumme beispielsweise 50.000 Euro, so können 10.000 Euro ohne vorherige Einwilligung durch die Stiftung umdisponiert werden.

    Sollte es notwendig sein, eine Finanzposition im Finanzierungsplan um mehr als 20 Prozent zu überschreiten, ist dies mit einer Pflichtmitteilung (siehe Punkt Pflichtmitteilung) bei der Stiftung zu beantragen und zu begründen. Überschreitungen von mehr als 20 Prozent im Finanzierungsplan, denen nicht zugestimmt wurde, stellen zweckwidrige Verwendungen dar.