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  • Wann können Fördermittel angefordert werden? (nur Fokus-Förderungen)

    Für die Projekte der Fokus-Förderungen entfällt die Bindung der Mittelanforderungen an die Stichtage. Die Verausgabungsfrist von drei Monaten bleibt unverändert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, weiterhin Ihre Projektmittel quartalsweise und möglichst gebündelt anzufordern.
    Aus administrativen Gründen können wir keine Mittelanforderungen vor dem 01.02. Und nach dem 01.12. bearbeiten.