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  • Was ist für die Antragstellung und Förderung eines Verbundprojektes zu beachten?

    Verbundprojekte sind durch die projektleitende Hochschule zu beantragen. Die Zahl der Verbundpartner ist nicht begrenzt. Jede Hochschule kann höchstens einen Einzelantrag einreichen und sich (als projektleitende Hochschule oder Verbundpartner) an einem Verbundantrag beteiligen. Beim Verstoß gegen diese Vorgabe werden alle Anträge dieser Hochschule vom Verfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verbundanträge, wenn mindestens ein Verbundpartner gegen diese Regelung verstößt. Die Einhaltung dieser Regel obliegt der Hochschulleitung. Bitte beachten Sie dazu die Ausführungen zur Frage „Wie viele Anträge können gestellt werden?“

    Verbundprojekte müssen eine gemeinsame Projektbeschreibung und einen gemeinsamen Arbeitsplan einreichen. Zudem wird von der projektleitenden Hochschule für jeden Verbundpartner jeweils ein Finanzierungsplan eingereicht. Vom gesamten Verbund ist – zusätzlich zur Bestätigung der Hochschulleitung – ein Letter of Intent einzureichen, in dem die Verbundpartner ihre Zusammenarbeit bestätigen.

    Im Rahmen der Begutachtung muss für die Gutachtenden der Mehrwert des Verbundes deutlich werden. Sollte ein Beitrag eines oder mehrerer Verbundpartner nicht nachvollziehbar oder förderwürdig erscheinen, wird der gesamte Verbund als nicht förderwürdig bewertet.

    Die Abstimmung zu Projektinhalt, Arbeitsplan und Finanzierungsplänen koordiniert die projektleitende Hochschule des Verbundes. Die Kommunikation zwischen der StIL und dem Verbund erfolgt von der Antragstellung bis zur Kommunikation der Förderentscheidung ausschließlich über die projektleitende Hochschule. Nach der Förderentscheidung und zur Finalisierung der Finanzierungspläne tritt die StIL mit den einzelnen Verbundpartnern in Verbindung.

    Der Finanzierungsplan der einzelnen Verbundpartner ist Bestandteil des Fördervertrags und die Grundlage für die Anforderung der Fördermittel, die jeder Verbundpartner im Falle einer Förderung selbst verwaltet. Auf Ebene der einzelnen Verbundpartner werden auch die Förderverträge geschlossen. Die Förderung des Verbundprojektes kann erst starten, wenn alle Förderverträge geschlossen sind. Sollte ein Fördervertrag nicht zustande kommen, wird auch der Verbund nicht gefördert.

    Die projektleitende Hochschule übernimmt auch im Rahmen der Förderung übergeordnete Verantwortung, z.B. bei der Kommunikation zu Projektverzögerungen und reicht jährlich den Sachbericht im Rahmen des Zwischennachweises ein. Sie ist ebenso verantwortlich, die Zwischenevaluation im Verbund und den Abschlussnachweis zu koordinieren.

    Bitte beachten Sie, dass ein Austausch oder Austritt eines Verbundpartners im Projektverlauf nicht möglich ist.