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Förderung / Fokusförderung Netzwerke
Fokusförderung Netzwerke
Förderung lehrbezogener Netzwerke

Bitte beachten Sie, dass wir bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung keine Fragen beantworten. Die Antragsberatung beginnt mit der offiziellen Ausschreibung im Herbst.

Lehrbezogene Netzwerke haben mehrere wichtige Funktionen als Ergänzung hochschulischer Strukturen. Sie stützen Einzelpersonen in ihrer persönlichen Motivation, Themen voranzubringen, und befördern Austausch und Zusammenarbeit über Hochschulgrenzen hinweg.

Damit haben sie das Potential, Innovationen für die Lehre zu schaffen. Wir verstehen sie als freiwilligen und auf Langfristigkeit angelegten Zusammenschluss von Personen zum Zweck der Weiterentwicklung von Lehre.

Kürzliche Änderungen:

  • 15.07.2022
    • ergänzt: Über eine Hochschule mehrere nicht-eigenständige Netzwerke

Wer wird antragsberechtigt sein?

In der „Fokusförderung Netzwerke” wird es zwei Wege der Antragstellung geben:

  1. Über eine Hochschule (für rechtlich nicht-eigenständige Netzwerke): Dies gilt für staatliche Hochschulen sowie für private steuerbegünstigte Hochschulen. Antragsberechtigt sind in diesem Fall Hochschulangehörige, die in einem lehrbezogenen Netzwerk tätig sind. Voraussetzung ist, dass die Hochschulleitung der Antragstellung schriftlich zustimmt und versichert, die administrative Abwicklung des Antrags und ggf. der Förderung zu übernehmen. Auch studentische Einreichungen sind möglich und erwünscht.
  2. Eigenständiger Antrag (für Netzwerke mit eigener Rechtsform): Antragsberechtigt sind in diesem Fall Personen, die in verantwortlichen Positionen (z.B. Vorstand) von Netzwerken mit gemeinnütziger Rechtsform (wichtig: mit dem Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung) tätig sind. Auch studentische Einreichungen sind möglich und erwünscht.

Eine Antragstellung für Hochschulverbünde wird nicht möglich sein. Je Netzwerk wird nur ein Antrag eingereicht werden können. Es ist jedoch möglich, dass über eine Hochschule mehrere rechtlich nicht-eigenständige Netzwerke einen Antrag einreichen.

Was wird förderfähig sein?

Es werden Sachmittel, Personalmittel und Investitionsmittel für zeitlich einzugrenzende Vorhaben förderfähig sein.

Wie kann man sich auf die Ausschreibung vorbereiten?

  • Klären Sie, welche Antragsart für Sie die richtige ist.
  • Wenn Sie einen Antrag über eine Hochschule stellen möchten, sollten Sie das Gespräch mit der Hochschulleitung suchen, um zu klären, ob eine administrative Abwicklung des Projekts über die Hochschule möglich ist. Sammeln Sie ggf. Fragen, die von Seiten der Hochschule geklärt werden müssen.
  • Stellen Sie den Zweck und die Mehrwerte Ihres Netzwerks für die Gestalter:innen von Lehre und Studium zusammen.
  • Denken Sie über den inhaltlichen Zuschnitt Ihres Antrags nach.
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