Nach einer formalen Prüfung der Projektanträge durch die Geschäftsstelle werden diese durch mehrere Gutachter:innen anhand der in der Ausschreibung genannten Auswahlkriterien begutachtet. Die Gutachter:innen treffen ihre Einschätzung ohne Absprache miteinander und erstellen schriftliche Gutachten. Der Abgleich zwischen den Gutachten erfolgt im Ausschuss zur Projektauswahl, der die Projekte auf Basis der Gutachten bewertet und über die Förderwürdigkeit entscheidet.
Wichtig: Eine Tätigkeit als Gutachter:in schließt die eigene Antragstellung im Rahmen von „Freiraum“ nicht aus. Um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden, erhalten Gutachter:innen keine Anträge der eigenen Hochschule. Im Übrigen gelten die Befangenheitskriterien der DFG. Die Auswahl der Gutachter:innen erfolgt unter ausgewogener Berücksichtigung der Breite der Hochschullandschaft.
Die Begutachtung findet von Anfang Juni bis Ende Juli 2023 ausschließlich über das StIL-Portal statt. Wir gehen davon aus, dass jede:r Gutachter:in ca. 10 Anträge begutachten wird. Im Vorfeld der Begutachtung findet ein digitales Briefing statt, das inhaltliche und technische Hilfestellung für die Gutachtenerstellung sowie die Möglichkeit zum Austausch bietet. Studentische Gutachter:innen erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Interessierte Personen können sich über das Formular unten auf dieser Seite in die Gruppe möglicher Gutachter:innen eintragen. Für die aktuelle Begutachtung können wir alle Eintragungen berücksichtigen, die bis zum 15. Februar 2023 erfolgen.