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  • Können Eigenmittel ins Projekt eingebracht werden?

    Die genehmigten Fördermittel dienen der Deckung von Ausgaben, die für das Projekt zwingend erforderlich sind und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Vollfinanzierung gewährt. Eigenmittel der Antragsteller:in können (grundsätzlich in das Projekt eingebracht werden, sind allerdings als solche bereits im Antrag auszuweisen. Sofern sie erst später eingebracht werden, besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber der Stiftung.