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  • Kann eine Person eine Interessenbekundung bzw. einen Antrag einreichen, ohne im Projekt mitzuarbeiten?

    Ja, antragsberechtigte Personen können Anträge einreichen und beispielsweise Personalstellen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht direkt im Projekt mitarbeiten, sondern nur eine leitende Funktion einnehmen.

    Die antragstellende Person kann grundsätzlich nicht von ihrer Rolle und Verantwortung als Projektleitung entbunden werden. Ein Wechsel der Projektleitung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich: Wann kann eine Projektleitung gewechselt werden?

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