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  • Wie wird die Sachmittelpauschale nachgewiesen?

    Ausgaben innerhalb der Sachmittelpauschale sind in den Nachweisen nicht aufzuschlüsseln oder zu belegen. Die Belege sind jedoch bei Bedarf vorzuhalten: Bei Prüfungsbedarf oder Tiefenprüfungen kann in sämtliche Belege aller Ausgabenpositionen Einsicht genommen werden.

    Die Höhe der Sachmittelpauschale wird im Nachweis mit den abgerechneten Personalmitteln abgeglichen.

    Werden im Nachweis geringere Personalmittel abgerechnet als zugesagt, reduziert sich die Sachmittelpauschale um 10% der angegeben Personalmittel und wird anteilig zurückgefordert. Werden in den Nachweisen mehr Personalmittel abgerechnet als ursprünglich zugesagt oder angefordert, erhöht sich die Sachmittelpauschale nicht.