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  • Wie werden Umdispositionen von mehr als 20% der Gesamt-Jahressumme mitgeteilt?

    Umdispositionen zwischen den Einzelpositionen von mehr als 20% der Gesamt-Jahressumme müssen vorab durch einen Änderungsantrag im Förderportal beantragt werden und sind somit zustimmungs- und dokumentationspflichtig. Eine Mittelanforderung kann erst nach Zustimmung des betreffenden Änderungsantrags durch die Stiftung abgesendet werden.

    Überschreitungen von mehr als 20 Prozent, denen nicht zugestimmt wurde, stellen zweckwidrige Verwendungen dar.