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  • Kann die Personalpauschale aufgrund von Über- bzw. Unterfinanzierungen miteinander ausgeglichen werden?

    Die Höhe der Personalpauschale kann nicht verändert werden.

    Sofern die Personalpauschale die Erfahrungsstufe bei einem Mitarbeitenden übersteigt und ein anderer Mitarbeitender eine niedrigere Erfahrungsstufe als die in der Personalpauschale veranschlagte Stufe erhält, können diese Über- bzw. Unterfinanzierungen miteinander ausgeglichen werden.

    (Höhere) Erfahrungsstufen können nicht ausgeglichen werden über nichttarifbeschäftigte SHK oder durch Umdispositionen von Sachmitteln und Investitionen. Sonstige Kosten liegen in der Verantwortung der geförderten Einrichtung.

    Umdispositionen aus Sachmitteln oder Investition erhöhen die Personalmittel, aber nicht die einzelne Personalpauschale.

    Wird im Projekt z.B. eine Personalstelle mit der Erfahrungsstufe 1 und eine Personalstelle mit Erfahrungsstufe 5 beschäftigen, so können sie den aus der ersten Personalpauschale übrigbleibenden Anteil für die Begleichung der zweiten Stelle verwenden.