Unser Antragsverfahren unter der Lupe
Ein Beitrag von Marieke Rother
Zugegeben, auch wir waren bei der vergangenen „Freiraum“-Ausschreibung von mehr als 4.500 Interessenbekundungen überrascht. Aber wir hatten ein Verfahren entwickelt, mit dem wir diese Anzahl gut bewältigen konnten: Wir haben der Antragsstellung ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet, bei dem sich alle Lehrenden mit einer Projektidee beteiligen können. Aus den eingegangenen Ideenskizzen losen wir 500 aus, die dann die Möglichkeit haben, einen Projektantrag bei uns einzureichen. Denn wir wollen nicht nur für exzellente wissenschaftsgeleitete Verfahren stehen, es geht uns auch um effiziente, transparente und planbare Verfahrensabläufe. Mit „Freiraum“ etablieren wir eine Förderung, die auf mehreren Ebenen neue Wege geht. Wir wollen mit dem Auswahlverfahren auch Benachteiligungen reduzieren.
Wer stellt einen Antrag?
In Kooperation mit der Universität Lübeck, der Open Science Initiative Lübeck und dem Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn wollen wir das Verfahren nun noch einmal genauer unter die Lupe nehmen. Wir wollen herausfinden, ob unsere Annahme, dass wir ein niedrigschwelliges und transparentes Verfahren etabliert haben, das auch Lehrende anspricht, die bisher selten Drittmittel beantragt haben, zutrifft. Wir möchten herausfinden, wer bei uns Anträge stellt und wie aufwendig dieses Verfahren für die Antragstellenden ist.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Thema Diversität: Uns interessiert, ob bestimmte Faktoren in ihrer Lebenswelt Menschen davon abhalten, einen Antrag zu stellen, auch wenn sie dazu berechtigt wären. Falls notwendig, möchten wir unsere Verfahren diesbezüglich prüfen und gegebenenfalls anpassen, um der Breite unserer Zielgruppe in der deutschen Hochschullandschaft gerecht zu werden.
Verfahren reflektieren
Wir würden uns daher freuen, wenn uns möglichst viele Interessent:innen unterstützen und sich an der Befragung beteiligen. Den Link zur Befragung erhalten alle, die eine Interessenbekundung eingereicht haben, direkt nach dem Absenden.
Die Stiftung erhält keinen Zugang zu diesen Daten, wir werden uns nur Analysen beziehungsweise Auswertungen von unseren Kooperationspartner:innen anschauen – und damit unser Verfahren kritisch reflektieren. Wir sind schon sehr gespannt, wie viele Interessenbekundungen wir in diesem Jahr erhalten und welche Erkenntnisse wir aus der begleitenden Forschung zu unserem Antragsverfahren gewinnen können.