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    FAQ-Thema: Personalpauschale

    Eine durch Abweichungen nicht vollständige verwendete Personalpauschale verbleibt beim Fördermittelempfänger.

    Liegen die tatsächlichen Kosten einer Personalstelle unter der Höhe der Personalpauschale, verbleibt die Differenz beim Fördermittelempfänger.

    Die Entgeltgruppen und der Beschäftigungsumfang der Mitarbeiter:innen werden im Rahmen der Nachweise dargelegt; die Erfahrungsstufe nicht.

    Die Höhe der Personalpauschale kann nicht verändert werden.

    Sofern die Personalpauschale die Erfahrungsstufe bei einem Mitarbeitenden übersteigt und ein anderer Mitarbeitender eine niedrigere Erfahrungsstufe als die in der Personalpauschale veranschlagte Stufe erhält, können diese Über- bzw. Unterfinanzierungen miteinander ausgeglichen werden.

    (Höhere) Erfahrungsstufen können nicht ausgeglichen werden über nichttarifbeschäftigte SHK oder durch Umdispositionen von Sachmitteln und Investitionen. Sonstige Kosten liegen in der Verantwortung der geförderten Einrichtung.

    Umdispositionen aus Sachmitteln oder Investition erhöhen die Personalmittel, aber nicht die einzelne Personalpauschale.

    Wird im Projekt z.B. eine Personalstelle mit der Erfahrungsstufe 1 und eine Personalstelle mit Erfahrungsstufe 5 beschäftigen, so können sie den aus der ersten Personalpauschale übrigbleibenden Anteil für die Begleichung der zweiten Stelle verwenden.