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  • Förderfähigkeit von Bewirtungskosten

    Bewirtungskosten sind förderfähig, wenn überwiegend externe Gäste (damit sind projektfremde Gäste angesprochen) an der Veranstaltung teilnehmen. Verbundpartner und Auftragnehmer gelten hierbei nicht als externe Teilnehmer. Als interne Teilnehmer gilt das Projektpersonal, welches auf dem Projekt fakturiert wird.

    Der Alkoholausschank im Rahmen von Veranstaltungen ist nicht förderfähig.