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  • Kann eine Person eine Interessenbekundung bzw. einen Antrag einreichen, die (noch) nicht an Hochschulen beschäftigt ist?

    Die Mitarbeit in den geförderten Projekten von Personen, die aktuell nicht hauptberuflich an der Hochschule beschäftigt sind, z.B. Lehrbeauftragte oder Studierende, ist ausdrücklich erwünscht. Mit den Anträgen können Personalstellen für diese Personengruppe beantragt werden. Der Antrag muss allerdings von einem Mitglied der Hochschule entsprechend der Antragsberechtigung eingereicht werden. Studierende und Lehrbeauftragte sind nicht antragsberechtigt.

    Förderungen