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Kann eine Person eine Interessenbekundung bzw. einen Antrag einreichen, ohne im Projekt mitzuarbeiten?
Ja, antragsberechtigte Personen können Anträge einreichen und beispielsweise Personalstellen (auch studentische Mitarbeiter:innen) beantragen, auch wenn sie selbst nicht am Projekt beteiligt sind oder nur eine beratende Funktion einnehmen.