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  • Muss eine nicht vollständig verwendete Sachmittelpauschale für Verwaltungsausgaben zurückgezahlt werden?

    Eine nicht vollständige verwendete Sachmittelpauschale für direkte Verwaltungsausgaben verbleibt beim Fördermittelempfänger. Die Sachmittelpauschale soll während der Projektlaufzeit für direkte Verwaltungsausgaben genutzt werden, also Geschäftsbedarf oder Verbrauchsmaterialien, die sich während der Projektlaufzeit verbrauchen, bzw. keinen längerfristigen Nutzen haben. Direkte Verwaltungsausgaben können nur über die Sachmittelpauschale gefördert werden – eine Finanzierung als Sachmittel ist nicht möglich.

    Die Verwendung der Sachmittelpauschale ist nicht an ein Haushaltsjahr gebunden. Die Sachmittelpauschale unterliegt keiner Verwendungsfrist.

    Beachten Sie die FAQ zur Sachmittelpauschale: https://stiftung-hochschullehre.de/faq/was-ist-die-sachmittelpauschale-fuer-direkte-verwaltungsausgaben-und-wofuer-kann-sie-eingesetzt-werden/