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  • Wie werden Umdispositionen von mehr als 20% der Gesamt-Jahressumme mitgeteilt?

    Umdispositionen zwischen den Einzelpositionen von mehr als 20% der Gesamt-Jahressumme müssen vorab durch einen Änderungsantrag im Förderportal beantragt werden und sind somit zustimmungs- und dokumentationspflichtig. Eine Mittelanforderung kann erst nach Zustimmung des betreffenden Änderungsantrags durch die Stiftung abgesendet werden.

    Überschreitungen von mehr als 20 Prozent, denen nicht zugestimmt wurde, stellen zweckwidrige Verwendungen dar.

    Förderungen