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  • Wie wird das Losverfahren abgesichert?

    Das Verfahren von Freiraum legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Diese Regelung wird anhand eines Textvergleichs überprüft (siehe dazu auch: In welchen Fällen werden Interessensbekunden vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?). Zudem prüfen die Gutachter:innen, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbaut, sodass sichergestellt ist, dass die Projektidee bereits zum Zeitpunkt der Interessenbekundung vorhanden ist (siehe dazu auch: Was bedeutet es, dass der Antrag auf der Interessenbekundung aufbauen muss?). Ein negatives Prüfergebnis führt in beiden Fällen zum Ausschluss vom Verfahren.