Home / FAQ / In welchen Fällen werden Interessenbekundungen vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?
In welchen Fällen werden Interessenbekundungen vom Losverfahren ausgeschlossen? Mit welchen Sanktionen muss ich im Falle eines Ausschlusses rechnen?
Das Verfahren von Freiraum legt fest, dass jede Projektidee nur einmal eingereicht werden kann. Zudem kann pro Person nur eine Interessensbekundung eingereicht werden.
Zum Ausschluss vom Losverfahren können folgende Gründe führen:
• Eine Projektidee wird innerhalb der gleichen Hochschule von Personen der gleichen Fachrichtung, des gleichen Arbeitsbereiches, der gleichen Arbeitsgruppe oder des gleichen Lehrstuhls mehrfach eingereicht. Zulässig ist eine Zusammenarbeit zwischen Personen an antragsberechtigten Hochschulen aus unterschiedlichen Fachrichtungen. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit in der Projektskizze aufzuzeigen.
• Eine Person reicht mehr als eine Interessensbekundung ein.
Als Konsequenz werden Personen vom Antragsverfahren und der Förderung für die kommende Freiraum Ausschreibung ausgeschlossen. Das heißt, dass diese Personen keine Interessenbekundung bzw. keinen Antrag einreichen können.