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  • Wann ist die Rückzahlung von Fördermitteln zu tätigen?

    Sobald bekannt ist, dass beantragte Fördermittel nicht innerhalb des jeweiligen Verausgabungszeitraumes verausgabt werden, müssen diese unaufgefordert und unverzüglich der Stiftung durch Eingabe einer Rückzahlung im Förderportal gemeldet werden. Dies gilt für alle angeforderten Mittel, die nicht innerhalb von höchstens drei Monaten bzw. 90 Kalendertagen inkl. Feiertage verwendet werden.
    Die in einem Haushaltsjahr nicht verwendeten Mittel sind an die Stiftung zurückzuüberweisen.
    Bitte beachten Sie auch den FAQ zu Restmitteln.