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  • Welche Anpassungen sind – ausgehend vom Finanzierungsplan – während der Projektlaufzeit möglich?

    Der geprüfte Finanzierungsplan ist Bestandteil des Fördervertrags. Damit sind die Fördersummen ebenso wie die Jahressummen für das Projektvorhaben verbindlich. Verbundprojekte können Fördermittel während der Pro-jektlaufzeit nicht zwischen den Verbundpartnern verschieben.

    Anpassungen einzelner Ausgabenposten innerhalb einer Einzelposition (Personalmittel, Sachmittel und Investitionen) sind jedoch möglich, wenn sie zum Erreichen der Projektziele notwendig sind und müssen nicht im Vorfeld beantragt werden. Zudem können die im Finanzierungsplan aufgeführten Summen der Einzelposition um bis zu (inklusive) 20 Prozent der Gesamt-Jahressumme überschritten werden, indem freie Mittel aus einer anderen Einzelposition umdisponiert werden.

    Während der Projektlaufzeit können Ausgaben in der Höhe von bis zu 20 % der Einzelpositionen (kalenderjährliche Fördersumme) umdisponiert werden, soweit die Positionen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Die jeweiligen Umdispositionen sind bei Zwischen- und Verwendungsnachweisen anzugeben.

    Bitte beachten Sie hierzu auch die FAQs zu den Umdispositionen.